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Geisterfahrer – was tun?

ARAG Experten über eine nicht zu unterschätzende Gefahr durch Falschfahrer

Fast täglich verirrt sich auf den gut 13.000 Kilometern des deutschen Autobahnnetzes ein Autofahrer auf die Gegenfahrbahn. Meist erkennen die Falschfahrer ihren Fehler und alle Beteiligten kommen mit dem Schrecken davon. Doch leider nicht immer: In 2018 kam es deshalb auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen zu 87 Unfällen, bei denen 15 Menschen ihr Leben verloren. Wie Autofahrer am besten reagieren, wenn ihnen ein Falschfahrer entgegenkommt oder sie womöglich selbst in falscher Richtung unterwegs sind, verraten die ARAG Experten.

Teures Falschfahren
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Fahren entgegen der Fahrtrichtung in Deutschland ein Bußgeld von bis zu 200 Euro, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot nach sich zieht. Wurden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann es sich sogar um eine Straftat handeln, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und einem Fahrverbot geahndet wird.

Laut einer Auswertung des ADAC treten 38 Prozent der Vorfälle am Wochenende auf; mehr als 70 Prozent der Verursacher sind Männer. Warum ein Verkehrsteilnehmer zum Geisterfahrer wird, kann viele Gründe haben. Manchmal ist es einfach Unaufmerksamkeit. Es gab aber auch schon Fälle, in denen Autofahrer ihren Wagen absichtlich in den Gegenverkehr gelenkt haben, um auf diese Weise Suizid zu begehen. Solche Wahnsinnsfälle sind laut Verkehrspsychologen jedoch die Ausnahme. Meist führen mangelnde Orientierung gepaart mit schlechter Sicht und einer ruhigen Verkehrslage zu Geisterfahrten.

Wie reagiert man am besten?
Runter vom Gas! Reduzieren Sie die Geschwindigkeit und schalten Sie Ihre Warnblinkanlage an. Dann fahren Sie auf die äußere rechte Fahrspur. Dort behalten Sie den Seitenstreifen im Blick, um notfalls ausweichen zu können. In dieser Situation sollten Sie auf keinen Fall überholen. Halten Sie vielmehr genügend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Außerdem sollten Sie weiterhin auf den Verkehrsfunk achten, um zu erfahren, wann die Gefahr durch den Falschfahrer vorbei ist. Wenn Sie sich unsicher fühlen, sollten Sie die Autobahn bei der nächsten Gelegenheit verlassen. Fahren Sie entweder auf einen Parkplatz oder an der nächsten Abfahrt von der Autobahn.

Selbst auf der falschen Spur
Wenn Ihnen auf der Autobahn plötzlich nicht ein Fahrzeug entgegenkommt, sondern hunderte, ist Ihnen das passiert, was wohl fast alle Autofahrer für unmöglich halten. Sie sind als Geisterfahrer auf der Gegenfahrbahn unterwegs. Schalten Sie, sobald Sie Ihren Irrtum bemerken, das Licht und die Warnblinkanlage ein. So warnen Sie andere Verkehrsteilnehmer. Sie sollten auf keinen Fall wenden oder es auch nur versuchen! Fahren Sie stattdessen an den nächstgelegenen Fahrbahnrand. Stellen Sie das Fahrzeug dann dicht neben der Leitplanke ab und verlassen Sie vorsichtig das Auto. Begeben Sie sich hinter die Leitplanke und rufen Sie die Polizei unter dem Notruf 110.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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