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Kinder allein zu Haus: Ab wann ist das erlaubt?

ARAG Experten informieren, wann Eltern ihre Kinder allein zu Hause lassen dürfen

„Konrad!“ sprach die Frau Mama, „ich geh“ aus und du bleibst da. Sei hübsch ordentlich und fromm.
Bis nach Haus ich wieder komm'“. So ermahnt die strenge Mutter ihren Filius im Kinderbuchklassiker „Der Struwwelpeter“. Um es vorwegzunehmen: Die Ermahnungen nützen nichts – Konrad lutscht doch wieder am Daumen. Doch wie alt Konrad eigentlich ist, wird in der Geschichte nicht verraten. Aber wie sieht es im wahren Leben aus? Ab wann dürfen Eltern ihren Nachwuchs eigentlich auch ohne Babysitter, Nanny oder Oma zu Hause lassen? Und wenn sie ausgehen, wie lange dürfen sie wegbleiben? ARAG Experten geben eine Übersicht.

Rechtliche Regeln
Einerseits haben Kinder gemäß UN-Konvention das Recht auf elterliche Fürsorge. Auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist klar definiert, dass Eltern die Pflicht haben, ihre Kinder zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Andererseits sollen Eltern Kinder zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln erziehen; auch das steht im BGB. Erziehung ist rechtlich also nicht eindeutig geregelt und bewegt sich zwischen Kontrolle und Loslassen, zwischen Aufsichtspflicht und Selbstständigkeit der Kinder.

Kindergarten- und Grundschulkinder
ARAG Experten raten, Kinder unter drei auf keinen Fall alleine zu lassen. Ab dem vierten Lebensjahr ist es in Ordnung, wenn das Kind etwa 15 bis maximal 30 Minuten ohne Aufsicht in den eigenen vier Wänden bleibt. Auch auf Spielplätzen oder anderem sicheren Gelände ist es möglich, Kindergartenkinder für diesen Zeitraum alleine spielen zu lassen, allerdings sollten die Eltern immer in Rufnähe sein und sich nicht komplett entfernen. Ab dem siebten Lebensjahr ist es auch schon mal möglich, bis zu zwei Stunden das Haus zu verlassen. Genug Zeit also, zum Frisör, zum Sport oder zum Powershoppen zu gehen.

Jugendliche
Sind die Sprösslinge schon etwas älter, können Eltern sogar mal einen Kinobesuch oder eine Party am Abend wagen, vorausgesetzt, das Kind traut es sich selbst zu. Jugendlichen unter 14 Jahren ist sogar zuzumuten, eine Nacht zu Hause zu verbringen, ohne dass Oma oder Babysitter einhüten. Ab 14 sollte das Thema Alleinsein dann sowieso keine Rolle mehr spielen.

Was Eltern beachten sollten
Wie bei allen Empfehlungen gilt, dass es auf den Einzelfall ankommt. Wer sein Kind in welchem Alter wie lange alleine lässt, ist individuell verschieden und abhängig vom Charakter und der Reife des Kindes. Was aber jeder Elternteil berücksichtigen sollte, ist die strikte Einhaltung der abgesprochenen Zeit. Und egal wie alt: Das Kind darf auf keinen Fall zu Hause eingeschlossen werden und sollte eine Telefonnummer kennen, unter der es die Eltern während deren Abwesenheit erreicht. Wichtig ist auch, mit dem Kind zu besprechen, wie es sich verhalten soll, wenn es an der Haustür klingelt oder wenn jemand anruft.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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