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Pflegezusatzversicherung: Pflegetagegeldversicherung vs. Pflegekostenversicherung

Eine Pflegezusatzversicherung ist heute angesichts der geringen staatlichen Leistungen und den zugleich steigenden Gesundheitskosten als Teil einer ganzheitlichen Vorsorge unerlässlich. Zur Auswahl stehen Pflegetagegeld- und Pflegekostentarife.

Pflegezusatzversicherung: Pflegetagegeldversicherung vs. Pflegekostenversicherung

Pflegezusatzversicherung – welche passt zu mir?

Versicherter kann Tagegeld frei verwenden

Von allen Versicherungsarten stellt die Pflegetagegeldversicherung die flexibelste Lösung dar. Diese Pflegezusatzversicherung zahlt im Pflegefall ein vorher vereinbartes Pflegetagegeld zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen aus. Die Höhe dieses Tagegeldes ist völlig losgelöst von den tatsächlich anfallenden Kosten. Die Zahlung erfolgt demnach für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit und ohne die Notwendigkeit von Kostennachweisen. Der Kunde kann die Tagessätze dieser Pflegezusatzversicherung, meist zwischen 5 und 100 Euro, frei wählen. Der volle Pflegesatz wird häufig erst in der Pflegestufe III bezahlt, während in den anderen Pflegestufen ein gewisser Prozentsatz hiervon vorgesehen ist. Nicht selten wird für die Berechnung auch zwischen stationärer und ambulanter (häuslicher) Pflege unterschieden. Der große Nachteil dieser Pflegezusatzversicherung ist, dass die Beiträge erhöht werden können, wenn die Kosten steigen. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn die Pflegetagegeldversicherung von mehr Menschen beansprucht werden würde, als vom Versicherer kalkuliert. Wer sich für den Abschluss dieser Pflegezusatzversicherung entscheidet, sollte die einzelnen Tarife genau unter die Lupe nehmen. Wichtig ist die Mitversicherung von Demenz. Ferner sollte die Pflegezusatzversicherung in allen Pflegestufen eine Leistung vorsehen. Ein kostenloser und unverbindlicher Vergleich kann auf www.Beste-Pflegezusatzversicherung.com aufgerufen werden.

Pflegekostentarif zumeist nicht erste Wahl

Im Gegensatz zur Pflegetagegeldversicherung übernimmt ein Pflegekostentarif nur die tatsächlich angefallenen Kosten. Erstattet werden hierbei die Aufwendungen, welche die gesetzliche Pflegeversicherung nicht übernimmt. Jegliche Kosten müssen demnach belegt werden. Der Versicherte kann das Geld somit nicht frei verwenden. Hiermit verbunden ist auch die Einschränkung, dass lediglich Leistungen aus dem gesetzlichen Leistungskatalog übernommen werden. Für den Großteil der Kunden ist daher eine Pflegetagegeldversicherung die bessere Wahl, da sie dem Versicherten mehr Entscheidungsfreiheit lässt. Im Übrigen erstatten die Versicherer oftmals nicht den gesamten ausstehenden Betrag, der nach Kostenübernahme durch die gesetzliche Pflegeversicherung als Eigenanteil verbleibt. Es wird demnach ein prozentualer Satz vereinbart, den die Pflegezusatzversicherung dann auf der Grundlage der Gesamtkosten nach Abzug des gesetzlichen Anteils zu erbringen hat (z.B 80%). In diesem Fall müsste trotz Pflegezusatzversicherung viel Geld aus eigener Tasche bezahlt werden. Darüber hinaus übernimmt die Pflegekostenversicherung in der Regel keine Kosten, die anlässlich einer erforderlichen Unterbringung, Verpflegung oder Reinigung der Wohnung anfallen. Weil die Pflegekostenversicherung zumeist eine Wartezeit von 3 Jahren vorsieht, dürfen kurz nach Vertragsbeginn keine Leistungen erwartet werden. Ein weiterer großer Nachteil dieser Pflegezusatzversicherung ist, dass sie die Freundschafts- und Familienhilfe im Rahmen der häuslichen Pflege oftmals nur geringfügig unterstützt. Zudem ist bei Weitem nicht in jedem Tarif gewährleistet, dass die Kosten für technische Hilfsmittel wie Krücken oder Rollstuhl getragen werden. Die Pflegetagegeldversicherung ist auch deshalb zu bevorzugen, weil die Beiträge teils deutlich niedriger sind als bei Abschluss einer Pflegekostenversicherung. Für den Pflegekostentarif spricht allerdings die Tatsache, dass sich die Erstattung der Kostenentwicklung anpasst. Damit kann die Pflegekostenversicherung auch bei Preissteigerungen einen großen Teil der Auslagen abdecken. Nähere Informationen zu den einzelnen Modellen der Pflegezusatzversicherung sind auf www.Beste-Pflegezusatzversicherung.com erhältlich.

Über continoa
Die continoa GmbH mit Sitz in Neusäß betreibt derzeit zwei Vergleichsportale für Versicherungen: www.beste-zahnzusatzversicherung.com und www.beste-pflegezusatzversicherung.com. Dabei geht die continoa GmbH einen ganz neuen Weg: um bestmögliche Verbraucher-Orientierung zu bieten, wurden die beiden Portale speziell aus der Verbraucher-Perspektive entwickelt. Für jede Portal-Entwicklung und den laufenden Betrieb stellt die continoa GmbH exklusiv Experten bereit, die Praxis Know-How und Expertise einbringen.
Eine weiterer Schritt in der Verbraucher-Optimierung stellt die Entwicklung der „Verbraucher-Schutz-Plakette®“ dar, die eine maximale Transparenz und Orientierung bietet. Diese Plakette wird exklusiv nur auf den Portalen: www.beste-zahnzusatzversicherung.com und www.beste-pflegezusatzversicherung.com vergeben.

Kontakt:
continoa GmbH
Helge Fétz
Am Eichenwald 6a
86356 Neusäß
+49 (0) 821-2527878
marketing@continoa.de
http://www.continoa.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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