Neuigkeiten Timeline

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 9, 2026

Kaltwintergärten nach Maß: Qualität, Design und echtes Handwerk

IT, NewMedia, Software
Oktober 9, 2026

„The Fracture“ von Jacopo Reale gewinnt Preis für beste Regie beim Astana AI Film Festival 2026

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 9, 2026

Mental health matters!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 9, 2026

Kontinuität und neue Impulse beim BDS Rheinland-Pfalz & Saarland

Medien, Kommunikation
Oktober 9, 2026

PR-Agentur Berlin: PR-Agentur PR4YOU

Handel, Dienstleistungen
Oktober 9, 2026

Digitale Ladenplanung: Filialen modernisieren, Sortimente präsentieren

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Erste gemeinsame Com.vention der Gamma Gruppe: 700 Besucher feiern mit STARFACE, estos und Gamma

Immobilien
Oktober 9, 2026

Immobilie privat verkaufen: Kostenfreier Infoabend am 20. Oktober in Koblenz zeigt, wo die teuren Fehler lauern

Handel, Dienstleistungen
Oktober 9, 2026

Imaging World 2026: Wir ziehen eine positive Bilanz

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Jetzt entscheidet sich die Zukunft Ihrer Druckumgebung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 9, 2026

German Tech Holding GmbH & Co. KGaA: Öffentliches Angebot zum Bezug eigener Aktien

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Asahi Kasei Microdevices würdigt IEEE-Milestone für die Kommerzialisierung von Dünnschicht-Hall-Elementen mit Gedenkfeier in Nobeoka

Umwelt, Energie
Oktober 9, 2026

Studie: 37 Prozent der Mittelständler kennen keine Förderprogramme für die eigene Energieversorgung

Medien, Kommunikation
Oktober 9, 2026

LinkedIn wird zur KI-Müllhalde – wer ist noch echt?

BFH zur Umsatzsteuerpflicht von Aufsichtsräten

BFH zur Umsatzsteuerpflicht von Aufsichtsräten

BFH zur Umsatzsteuerpflicht von Aufsichtsräten

Ein Aufsichtsrat ist nicht automatisch ein Unternehmer. Dementsprechend unterliegen seine Leistungen nicht zwangsläufig der Umsatzsteuer. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

In der deutschen Rechtsprechung galten Aufsichtsräte lange als Unternehmer und die Vergütung ihrer Tätigkeiten unterlag der Umsatzsteuerpflicht. Der BFH hat sich mit seinem aktuellen Urteil nun von dieser Rechtsprechung abgewendet. Unternehmen können von dieser Entscheidung profitieren“, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/.

In dem zu Grunde liegenden Fall war der Kläger leitender Angestellter einer AG und zugleich Aufsichtsrat in einem Tochterunternehmen, dessen alleinige Gesellschafterin die AG war. Für seine Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats erhielt er gemäß Satzung jährlich eine Festvergütung in Höhe von 20.000 Euro oder einen zeitanteiligen Anteil davon. Der Kläger wandte sich gegen die Einschätzung des zuständigen Finanzamts, dass er als Aufsichtsrat unternehmerisch tätig sei und die Vergütung seiner Leistungen als Aufsichtsrat der Umsatzsteuer unterliege. Beim Finanzamt und Finanzgericht hatte er jedoch keinen Erfolg.

Der Bundesfinanzhof kam in seinem Urteil von 27. November 2019 allerdings zu einer anderen Einschätzung (Az.: V R 23/19). Der BFH gab der Klage statt und orientierte sich dabei an der Rechtsprechung des EuGH. Demnach übe ein Aufsichtsratsmitglied unter Umständen keine selbstständige Tätigkeit aus.

Ein Aufsichtsratsmitglied ist demnach nicht als Unternehmer tätig, wenn er für Rechnung und unter Verantwortung des Aufsichtsrats handele und dabei auch kein eigenes wirtschaftliches Risiko trage. Ein wesentliches Indiz dafür sei, dass das Aufsichtsratsmitglied eine feste Vergütung für seine Tätigkeit erhält, die weder von seiner Teilnahme an den Sitzungen noch von dem tatsächlichen zeitlichen Aufwand für die Tätigkeit als Aufsichtsrat abhängig ist.

Mit diesem Urteil ist der BFH von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewichen. Offen gelassen hat er jedoch die Frage, ob an der Unternehmereigenschaft eines Aufsichtsrats festzuhalten ist, wenn er eine variable Vergütung erhält.

Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können Gesellschaften und Aufsichtsräte in Fragen der Umsatzsteuer und weiteren steuerlichen Aspekten umfassend beraten und bei rechtlichen Auseinandersetzungen vertreten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht.html

MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221 2927310
+49 221 29273155
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

(Visited 30 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert