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Neuer Mindestlohn in eurodata Lösung edtime hinterlegt

Gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn lässt sich per Mausklick aktualisieren

Neuer Mindestlohn in eurodata Lösung edtime hinterlegt

(Bildquelle: Adobe_Stock_311180156_Steidi)

Saarbrücken, 14. Januar 2020 – Wie seitens der Bundesregierung verabschiedet, wurde der Mindestlohn zum 1. Januar 2020 erneut angehoben, von 9,19 Euro auf aktuell 9,35 Euro. Dementsprechend hat eurodata eine Anpassung in der Software-Lösung edtime – Zeiterfassung auch in Verbindung mit Personaleinsatzplanung – vorgenommen. Die Anwender können seit Anfang des Jahres direkt mit den neuen Löhnen rechnen.

Die sukzessive Erhöhung des Mindestlohns sorgt jedes Mal für zusätzlichen Aufwand – bei den Arbeitgebern, Steuerberatern, in den Lohnabrechnungsbüros und auch beim Zoll, der in der Regel zu Jahresbeginn verstärkt kontrolliert, ob die geänderten Vorgaben auch eingehalten werden. Die Lohnbuchhaltung wiederum muss prüfen, ob beispielsweise bei einem Minijobber der durchschnittliche Stundenlohn zur vereinbarten Stundenzahl passt.

Unternehmen, die mit der eurodata Lösung edtime arbeiten, müssen sich über diese Mehrarbeit keine Gedanken machen. Wer die Arbeitszeiten mit edtime erfasst oder die Personaleinsatzplanung damit umsetzt bestätigt mit wenigen Klicks die Änderung des Stundenlohns für seine Mitarbeiter. Und wer darüber hinaus die Lohnabrechnung mit edlohn machen lässt, profitiert davon, dass am Monatsende alle relevanten Daten automatisch an die cloudbasierte Lohnabrechnung weitergegeben werden. So ist die Lohnabrechnung ohne weiteren Aufwand auf dem aktuellen Stand. Das spart nicht nur Zeit und Arbeit, sondern reduziert auch Fehler und sorgt für MiLoG-konforme Prozesse.

edtime überprüft automatisch im Hintergrund, ob die vorgeschriebenen Regelungen eingehalten werden und warnt den Anwender, falls sich Verstöße abzeichnen. Christof Kurz, Generalbevollmächtigter der eurodata AG: „Unsere Systeme basieren immer auf den aktuellen gesetzlichen Richtlinien. Mit edtime sind die Verantwortlichen stets rechtzeitigt informiert und können entsprechend reagieren. Mit einem Klick ist der neue Mindestlohn angepasst. Selbstverständlich können die Werte auch für einzelne Mitarbeiter individuell bearbeitet werden.“

Mehr Informationen zu den eurodata-Lösungen unter www.eurodata.de

Die eurodata Unternehmensgruppe entwickelt und betreibt cloudbasierte Softwarelösungen und IT-Services. Im Mittelpunkt stehen kaufmännische Anwendungen, die für die Bereiche Personal- und Finanzwesen sowie das Management von Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Seit Gründung im Jahr 1965 stellen Steuerberatungen, Tankstellen- und Handelsnetze den Kern des eurodata Kundenstamms dar. Heute vertrauen insgesamt mehr als 80.000 Kunden der sicheren Cloud „Made in Germany“ aus dem in Deutschland ansässigen, zertifizierten eurodata Rechenzentrum.
Die Mission von eurodata ist, ihre Kunden durch automatisierte und digitalisierte Prozesse darin zu unterstützen, die Chancen für ein vernetztes Arbeiten konkret zu nutzen. Modernste Digitalisierungs- und Business Analytics-Lösungen für dezentrale Ecosysteme sowie professionelle Web-Dienstleistungen komplettieren heute das eurodata Produktportfolio und fördern die stetige Innovation aller Lösungen der eurodata Gruppe. Mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland und Europa engagieren sich für diese Mission. www.eurodata.de

Kontakt
eurodata AG
Markus Metz
Großblittersdorfer Str. 257
66119 Saarbrücken
0681 / 88080
m.metz@eurodata.de
http://www.eurodata.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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