Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

Teure Weihnachtsgeschenke – ab wann fallen Steuern an?

Teure Weihnachtsgeschenke - ab wann fallen Steuern an?

Bringt der Weihnachtsmann ein Auto, ist die Freude groß (Bildquelle: Pixel-Shot /stock.adobe.com)

Weihnachten ist hierzulande oft ein Fest der Geschenke. Hauptsache es liegt viel unter dem Weihnachtsbaum, alles andere gerät oft in den Hintergrund. Und Kinderaugen bringen Geschenke allemal zum Leuchten, so dass den Schenkenden das Herz aufgeht. Wussten Sie, dass Geschenke grundsätzlich steuerpflichtig sind? Wie gut, dass aber in den meisten Fällen dank Steuerfreibeträgen, die das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz Beschenkten einräumt, keine Steuern zu zahlen sind!

Steuern sind solange nicht zu entrichten, solange die Geschenke den gesetzlichen Freibetrag nicht überschreiten. Somit macht es für den Beschenkten auch keinen Sinn, dem Finanzamt kleinere private Geschenke zu melden. Rechtlich betrachtet ist der Beschenkte verpflichtet, seine Geschenke gegenüber dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten zu deklarieren, wenn absehbar ist, dass die Freibetragsgrenze in einem Zeitraum von zehn Jahren erreicht wird. Das bedeutet, dass alle Geschenke, die man innerhalb von zehn Jahren erhalten hat, in ihrem Wert zusammengezählt und auf den Freibetrag angerechnet werden, denn der Freibetrag gilt nur ein einziges Mal je Dekade.

Jede Person hat einen Schenkungsfreibetrag in Höhe von mindestens 20.000 Euro gut. Dieser Freibetrag steigt bei engen Verwandten jedoch stark an. Bei Enkelkindern verzehnfacht er sich auf 200.000. Euro, bei Kindern steigt er auf 400.000 Euro pro Kind und bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern auf 500.000 Euro. Geschwister, Stiefeltern, Schwiegereltern, Nichten, Neffen und Geschiedene haben bei der Höhe des Freibetrags keine besonderen Vorteile. Auch Ihnen stehen nur 20.000 Euro zu.

Wird der Freibetrag für Geld- und Sachgeschenke innerhalb von zehn Jahren überschritten, muss der übersteigende Betrag versteuert werden. Der Steuersatz hängt wiederum vom Verwandtschaftsgrad, als auch vom Wert des Geschenks ab. Je entfernter zwei Personen miteinander verwandt sind, desto höher fällt der Steuersatz aus und kann bis zu 50 Prozent betragen.

Der Schenkende muss normalerweise gegenüber dem Finanzamt nichts angeben und kann seine Liebsten fröhlich beschenken. Soll ein größeres Vermögen weitergegeben werden, wird empfohlen, sich hierzu steuerlich beraten zu lassen. Lohnsteuerhilfevereine dürfen hierzu leider nicht beratend tätig werden, aber z. B. unsere Bürogemeinschaft Germania berät dazu gerne.

www.lohi.de/steuertipps

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 650.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Jörg Gabes
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503159
info@lohi.de
http://www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503147
presse@lohi.de
http://www.lohi.de

(Visited 19 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert