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ARAG Recht schnell…

Weihnachtsmärkte: Die Tricks der Taschendiebe

ARAG Experten warnen vor Langfingern im Gedränge der Vorweihnachtszeit!

Weihnachtsmärkte: Die Tricks der Taschendiebe

Am kommenden Wochenende begehen wir den ersten Advent. Vielerorts eröffnen jetzt die Weihnachtsmärkte. Damit beginnt leider auch – alle Jahre wieder – die Hochsaison für Taschendiebe. Gehen Sie jetzt besonders achtsam mit Ihren Wertgegenständen um. Auf gut besuchten Weihnachtsmärkten und in vollen Innenstädten haben Trickdiebe oft leichtes Spiel. Was Sie tun können, damit nichts passiert, und wie Sie reagieren sollten, wenn Sie bestohlen werden, erklären die ARAG Experten.

So schützen Sie sich vor Taschendieben
Wo es eng wird, zum Beispiel auf Weihnachtsmärkten, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Kaufhausgetümmel, ist das bevorzugte Einsatzgebiet der Taschendiebe. Gehen Sie nie unbedarft bummeln. Folgendes sollten Sie beherzigen:

-Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie tatsächlich benötigen.

-Tragen Sie Ihre Handtasche, wenn Sie nicht darauf verzichten können, immer geschlossen und mit der Verschlussseite eng am Körper.

-Benutzen Sie Geldgürtel, Gürteltaschen oder Brustbeutel für größere Geldbeträge.

Verteilen Sie Bargeld, EC- und Kreditkarten am Körper.

-Smartphones sind begehrtes Diebesgut! Tragen Sie Ihr Handy beispielsweise in einer verschließbaren Innentasche Ihrer Jacke.

Bei diesen Tricks sollten Sie besonders gut aufpassen!

1.Beim Rempel-Trick wird das Opfer im Gedränge angerempelt oder von vermeintlichen Passanten eingekeilt. Während sich der Vordermann plötzlich nach irgendetwas bückt und der Ahnungslose aufläuft und abgelenkt ist, greift der hintere Komplize in die Tasche.

2.Beim Drängel-Trick rechnen die Langfinger damit, dass sich das Opfer, wenn man ihm unangenehm nah kommt, umwendet und so die Schultertasche darbietet.

3.Eine beliebte Diebstahlmasche ist auch der Antanz-Trick. Wo viele Menschen feiern, haben es die Täter vorzugsweise auf alkoholisierte Passanten abgesehen. Sie suchen scheinbar ausgelassen tanzend Körperkontakt.

4.Beim Stadtplan-Trick sind meist Teams am Werk. Während der „Fremde“ nach dem Weg fragt und sich das Opfer orientiert, plündert der Komplize die Tasche.

5.ARAG Experten warnen ebenfalls vor dem Beschmutzer-Trick: „Versehentlich“ wird das Opfer bekleckert. Beim anschließenden wortreichen Reinigungsversuch verschwindet dann das Portemonnaie.

Wenn Sie einen Taschendieb erwischen
Sollten Sie einen Taschendieb beobachten, machen Sie andere Personen auf den Dieb aufmerksam und bitten um ihre Hilfe. Rufen Sie sofort die Polizei unter dem Notruf 110 oder sorgen dafür, dass jemand anruft. Können Sie einen Dieb auf frischer Tat erwischen, dürfen Sie ihn festhalten, bis die Polizei kommt. Im § 127 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) heißt es: „Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“ Es muss natürlich alles im Rahmen bleiben, ansonsten machen Sie sich unter Umständen wegen Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung strafbar.

Wenn es zum Diebstahl gekommen ist
Fehlt Ihre Bank- oder Kreditkarte, sollten Sie schnell handeln und diese sofort sperren lassen. Hilfreich ist hier, die Sperrnummer seines Kreditinstituts im Handy gespeichert zu haben. Nimmt Ihr Kreditinstitut am zentralen Sperrnotrufsystem teil, können Sie die Kartensperrnummer 116 116 wählen! Gleiches gilt übrigens inzwischen auch für die SIM-Karte, wenn Ihnen das Handy gestohlen wurde. Damit können Sie vermeiden, dass der Dieb auf Ihre Kosten telefoniert. Klären Sie auch hier am besten im Vorfeld, ob Ihr Mobilfunkanbieter am Sperrnotruf teilnimmt. Sogar die Identitätsfunktion des Personalausweises kann mittlerweile über die 116 116 gesperrt werden. Dazu benötigen Sie Ihr Sperrkennwort, das Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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