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September 1, 2026

Hier droht Gefahr: Die häufig übersehene Sicherheitslücke im Produktionsprozess

Wissenschaft, Forschung, Technik
September 1, 2026

NavVis stellt CLX vor: Das erste agile Hand-Capture-Device für zuverlässige, tägliche Dokumentation im großen Maßstab

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September 1, 2026

Neues kostenloses Online-Tool kalkuliert die realen Kosten eines Cyberangriffs

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September 1, 2026

Rockstone News – Wenn Silica zu Technologie wird: Homeruns hochreiner Silica-Sand findet seinen Weg in Siliziumkarbid, Photonik und den Ausbau der KI-Infrastruktur

Umwelt, Energie
September 1, 2026

Neue Hürden für Windkraft im Heckberger Wald

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 1, 2026

Pressemeldung – Fluorid unter Beschuss: Experten warnen vor Fehlinformation

Allgemein
September 1, 2026

Die Q4-Uhr tickt: Wie E-Commerce-Brands mit ganzheitlichem Performance Marketing das vierte Quartal erobern

Bildung, Karriere, Schulungen
September 1, 2026

Zwölf neue Auszubildende starten bei BURKHARDT 2026

Essen, Trinken
September 1, 2026

Kartoffelernte in Deutschland: Regionale Vermarktung braucht passende Verpackungen

Essen, Trinken
September 1, 2026

Wolff Weine ist 2026 Weinpartner von Hamburgs Sterne by OPEN MOUTH.

Umwelt, Energie
September 1, 2026

Rheingas wird Namenssponsor der Elephants Grevenbroich

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Tag des Goldes 2026: GOLD.DE lädt zur zweiten Auflage des Aktionstags

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September 1, 2026

Engagement für die IT-Fachkräfte von morgen

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

SAGA entwickelt sich vom Scan-Spezialisten zum Anbieter für Agentic Operations

ARAG Recht schnell…

aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Anrechnung von Ausgleichszahlungen +++
Der Bundesgerichtshof hat laut ARAG in zwei Urteilen entschieden, dass Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung auf reise- und beförderungsvertragliche Schadensersatzansprüche nach nationalem Recht anzurechnen sind. Die Richter verzichteten auf eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (Az.: X ZR 128/18 und X ZR 165/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.

+++ Toilettengang bei Homeoffice nicht versichert +++
Wer im Homeoffice auf die Toilette geht, ist im Fall eines Unfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Sozialgerichts München. Der Kläger war auf dem Rückweg vom heimischen WC gestürzt und wollte dies als Arbeitsunfall geltend machen (Az.: S 40 U 227/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Urteil des SG Müchnen.

+++ Eigene Kündigung rechtfertigt nicht Arbeitgeber Kündigung +++
Spricht ein Arbeitnehmer eine Eigenkündigung mit längerer Kündigungsfrist aus, reicht der darin liegende Abkehrwille nicht ohne weiteres für eine arbeitgeberseitige Kündigung mit der kürzest möglichen Frist aus. Dies geht nach Auskunft der ARAG Experten aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 17.07.2019 hervor (Az.: 3 Ca 500/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des ArbG Siegburg.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG SE
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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