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Meeresblick Panorama Wohnung mit eigenem Strandzugang hier sitzen Sie in der ersten Reihe

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Winterurlaub auf der Baar: Haus Mohnblume in Öfingen

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Den Stress mit Füßen treten – das ist durchaus wörtlich gemeint!

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Arcanus Aerial Systems und NeuralDrones: Exlusive Partnerschaft zur Waldbranderkennung mit KI und Brandnachwache

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40 Jahre für die vernetzte Blechfertigung

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Hainrich-Challenge: Einsparpotenziale entdecken und gewinnen

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Frequentis leitet europäisches SESAR-Projekt zur Weiterentwicklung der nächsten Generation von Flugsicherungssystemen

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Renna Taxi nach der Landung am Stuttgarter Flughafen

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Oktober 23, 2026

Bezugspreis des öffentlichen Angebots festgesetzt und vollständige Platzierung gesichert

ARAG Recht schnell…

aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Anrechnung von Ausgleichszahlungen +++
Der Bundesgerichtshof hat laut ARAG in zwei Urteilen entschieden, dass Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung auf reise- und beförderungsvertragliche Schadensersatzansprüche nach nationalem Recht anzurechnen sind. Die Richter verzichteten auf eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (Az.: X ZR 128/18 und X ZR 165/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.

+++ Toilettengang bei Homeoffice nicht versichert +++
Wer im Homeoffice auf die Toilette geht, ist im Fall eines Unfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Sozialgerichts München. Der Kläger war auf dem Rückweg vom heimischen WC gestürzt und wollte dies als Arbeitsunfall geltend machen (Az.: S 40 U 227/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Urteil des SG Müchnen.

+++ Eigene Kündigung rechtfertigt nicht Arbeitgeber Kündigung +++
Spricht ein Arbeitnehmer eine Eigenkündigung mit längerer Kündigungsfrist aus, reicht der darin liegende Abkehrwille nicht ohne weiteres für eine arbeitgeberseitige Kündigung mit der kürzest möglichen Frist aus. Dies geht nach Auskunft der ARAG Experten aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 17.07.2019 hervor (Az.: 3 Ca 500/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des ArbG Siegburg.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
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Lindenstraße 14
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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