Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
September 11, 2026

Beziehungen zwischen Marokko und Spanien: Rabat präzisiert seinen Standpunkt

Computer, Information, Telekommunikation
September 11, 2026

Gaming mit 200 Hz, KI-gestütztem Ambiglow und USB-C: der Philips Evnia 34M2C5601QA

Tourismus, Reisen
September 11, 2026

Segeln ohne eigenes Boot: Sailwiz.com macht Segelreisen und nautische Ausbildung für jedermann zugänglich

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 11, 2026

partnersuche.dating: Neues Vergleichsportal schafft Orientierung im wachsenden Markt der Online-Partnersuche

Mode, Trends, Lifestyle
September 11, 2026

Jungen Männern wurde ihre Rolle genommen. Jetzt holen sie sie sich zurück.

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 11, 2026

Stress bewältigen mit Achtsamkeit

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 11, 2026

Wie viel Geld verbrennst Du für Supplements?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 11, 2026

Ein Jahr statt drei: Privatinsolvenz in Irland endet nach zwölf Monaten und wird in Deutschland automatisch anerkannt

IT, NewMedia, Software
September 11, 2026

CoreView auf der it-sa 2026: Microsoft-365-Sicherheit als Fundament für den KI-Einsatz

Auto, Verkehr
September 11, 2026

EU-weite Fahrverbote ab 2029: Was sich für Deutsche mit Führerscheinentzug wirklich ändert

Mode, Trends, Lifestyle
September 11, 2026

Halt finden in unsicheren Zeiten

Computer, Information, Telekommunikation
September 11, 2026

Neue Spielregeln für Streaming-Dienste

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 11, 2026

25 Jahre nach 9/11 zurück in New York: Was Menschen unter Druck handlungsfähig hält

Handel, Dienstleistungen
September 11, 2026

Petition für Cannabisblüten auf Rezept

Darf der Chef das?

ARAG Experten über Kuriositäten im Arbeitsrecht

Darf der Chef das?

Ob Probezeit, Kameraüberwachung, Überstunden oder Arbeitszeugnis – das Arbeitsrecht regelt alle denkbaren Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter. Selbst die Unterwäsche von Mitarbeitern und der Gang zur Toilette werden thematisiert. Wie kurios das Arbeitsrecht dabei zuweilen sein kann, zeigen die ARAG Experten.

Abmahnung wegen einer schwachen Blase?
Grundsätzlich gehört der Gang zur Toilette nach Auskunft der ARAG Experten zur Arbeitszeit. Es ist ein menschliches Grundbedürfnis, das jeder hat. Problematisch kann der Gang aufs Klo nur dann werden, wenn er zu häufig geschieht und der Chef den Eindruck bekommt, der Arbeitnehmer will sich vor der Arbeit drücken. Der Gang zur Toilette darf also nicht unnötig in die Länge gezogen werden. Wenn der Mitarbeiter zum Beispiel auf der Toilette mit seinem Smartphone Nachrichten liest oder sogar ein kleines Nickerchen macht, dann kann das als Arbeitsverweigerung angesehen werden. Kann der Arbeitgeber eine Arbeitsverweigerung beweisen, darf er den Mitarbeiter mit der vermeintlichen Sextanerblase abmahnen. Den Lohn darf er allerdings nicht kürzen, da der Toilettengang nach wie vor Arbeitszeit ist. So konnte beispielsweise auch einem Mitarbeiter, der im Zeitraum der Stichprobe täglich über 30 Minuten auf der Toilette verbracht hatte, der Lohn nicht gekürzt werden (ArbG Köln, AZ.: 6 Ca 3846/09).

Duzen und Grüßen
Ob unangenehme Personalgespräche, Gehaltsverhandlungen oder gar Kündigungen – ein distanziertes, höfliches „Sie“ kann im beruflichen Alltag helfen, den guten Ton zu wahren. Doch in manchen Firmen ist das „Du“ ein Teil der Unternehmensphilosophie und sogar angeordnet. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass kein Arbeitnehmer gezwungen werden kann, den Chef zu duzen. Allerdings sollte man seinen Protest unbedingt sofort einlegen. Ansonsten gilt der Verhaltenskodex als verinnerlicht und ist Teil des Arbeitsvertrages geworden (Landesarbeitsgericht Hamm, Az.: 14 Sa 1145/98). Übrigens: Wer seinen Chef in der Freizeit trifft, ist nicht gezwungen, ihn zu grüßen. Auch wenn der Arbeitgeber dann vielleicht eingeschnappt ist – um eine echte Beleidigung mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen handelt es sich nicht (Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 9 (7) Sa 657/05).

Mitspracherecht bei der Unterwäsche
Was ich drunter trage, geht meinen Chef nichts an, könnte man denken. Doch so schräg und anmaßend es klingt – wenn Mitarbeiter in weißen Oberteilen arbeiten und die Unterwäsche nicht durchscheinen soll, hat der Arbeitgeber zumindest in puncto Farbe der Unterwäsche ein Wörtchen mitzureden. So ist es beispielsweise manchen Flughafenmitarbeitern verboten, bunte Shirts und BHs unter der weißen Dienstoberbekleidung zu tragen (Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 3 TaBV 15/10). Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch im Bereich der Arbeitssicherheit bestimmte Kleidung vorgeschrieben werden kann.

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
0221 92428-215
0221 92428-219
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 56 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert