Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 22, 2026

Digitale Immobilienplattform erweitert Analyseangebot

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

NOVARION und TAROX vereinbaren strategische Partnerschaft für IT-Infrastruktur und Agentic AI

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

FG Baden-Württemberg: Festsetzung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer nicht nach Teilbeträgen

FG Baden-Württemberg: Festsetzung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer nicht nach Teilbeträgen

FG Baden-Württemberg: Festsetzung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer nicht nach Teilbeträgen

Die fällige Erbschaftssteuer lässt sich nicht stückeln. Eine entsprechende Klage eines Erben wies das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 18. Juli 2018 zurück (Az.: 7 K 1351/18).

Werden Freibeträge überschritten, fällt für eine Erbschaft Erbschaftssteuer an. Je höher das Erbe ausfällt, umso höher ist auch der Steuersatz. Dieser Steuersatz wird auf die Gesamtsumme des Erbes angewendet und nicht schrittweise für Teilbeträge berechnet. Das stellte das Finanzgericht Baden-Württemberg mit aktuellem Urteil klar, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Entsprechendes gilt für die Schenkungssteuer.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Vater seinem Sohn seinem Miteigentumsanteile an mehreren Grundstücken übertragen. Das Finanzamt setzte die Schenkungssteuer fest. Dagegen richtete sich die Klage des Sohnes. Er wendete sich gegen die Anwendung des Steuersatzes von 11 Prozent. Denn gemäß § 19 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) liege in der Steuerklasse I der Prozentsatz bei einem Betrag bis 75.000 Euro bei 7 Prozent und bei einem Betrag bis 300.000 bei 11 Prozent. Das Finanzamt hatte aber im Schenkungssteuerbescheid für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb in Höhe von rund 247.000 Euro den Steuersatz von 11 Prozent angewandt. Der Kläger ist der Auffassung, dass 75.000 Euro seines Schenkungsbetrags mit 7 Prozent und nur der restliche Betrag mit 11 Prozent zu versteuern sei.

Das FG Baden-Württemberg wies die Klage ab. Das Finanzamt habe den gültigen Steuersatz in Höhe von 11 Prozent angewendet. Die Festsetzung der Steuer nach einem Teilmengentarif, bei dem die verwirklichten Teilmengen addiert werden, sei vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Es gelte ein Vollmengenstaffeltarif. Auch ein Urteil des BFH zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen bei der Einkommensteuer ändere daran nichts, so das FG Baden-Württemberg.

Inzwischen liegt die Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH vor (Az. II B 83/18). Sollte dieser anders entscheiden, kann das Auswirkungen auf die Festsetzung der Erbschafts- und Schenkungssteuer haben. Grundsätzlich können bei Erbschaften und Schenkungen Freibeträge genutzt werden, um unnötig hohe Steuerabgaben beim Übergang des Vermögens zu vermeiden. Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/erbschaftssteuer.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 39 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert