Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

„Wir verstehen uns nicht nur als Hotel, sondern auch als Gastgeber auf La Gomera“

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position des BDS Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. und der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS D

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS Deutschland e.V.

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 2, 2026

Abzocke – Schnittlauch zum Silberpreis oder lieber geschenkt?

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

Was macht eine wirklich gute Rundreise aus?

Allgemein
September 2, 2026

Warum Ihre Online-Sichtbarkeit heute auch über den Wert Ihres Handwerksbetriebs entscheidet

Familie, Kinder, Zuhause
September 2, 2026

In jeder fünften Beziehung ist „Ich liebe Dich“ selten geworden (Studie)

Politik, Recht, Gesellschaft
September 2, 2026

ARAG Recht schnell…

Garten, Bauen, Wohnen
September 2, 2026

Bis zu 100 Euro Cashback – Hansgrohe Jubiläumsaktion

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 2, 2026

Wenn der Sinn dort beginnt, wo der Verstand keine Antwort findet

Vereine, Verbände
September 2, 2026

Vorbeugen mit 20, gewinnen mit 80

Vereine, Verbände
September 2, 2026

Wer Bridge lernt, lernt eine neue Sprache

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 2, 2026

Stärkung der modernen hybriden Patientenversorgung

IT, NewMedia, Software
September 2, 2026

Webkonfigurator: Der kurze Weg zu qualifizierten Anfragen

Azubis als günstige Aushilfskräfte?

ARAG Experten über Rechte und Pflichten von Auszubildenden

Azubis als günstige Aushilfskräfte?

Der letzte Ausbildungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbundes zeigt, dass regelmäßige Überstunden für viele Auszubildende noch immer zum Arbeitsalltag gehören. Dabei gibt es klare gesetzliche Vorgaben, wie lange ein Azubi täglich arbeiten darf und wie viele Überstunden er leisten muss. Die ARAG Experten geben im Folgenden einen Überblick.

Azubis unter 18
Für Auszubildende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Danach dürfen sie nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Der Samstag sowie Sonn- und Feiertage sind dabei grundsätzlich tabu. Trotzdem müssen laut DGB-Report mehr als ein Drittel (32,2 Prozent) der jungen Azubis regelmäßig Überstunden leisten. Die ARAG Experten weisen zudem darauf hin, dass minderjährige Azubis täglich nur acht Stunden arbeiten dürfen. Diese Arbeitszeit darf zwar um eine halbe Stunde pro Tag überschritten werden, doch nur, wenn die Arbeitszeit an einem anderen Werktag in derselben Woche entsprechend verkürzt wird.

Azubis über 18
Wer volljährig ist, bekommt keine Sonderbehandlung mehr. Aber auch hier gibt es rechtliche Regelungen. So müssen Azubis über 18 beispielsweise unter Umständen auch samstags arbeiten. Ihr normaler 8-Stunden-Tag darf laut Arbeitszeitgesetz ausnahmsweise auf bis zu zehn Stunden ausgeweitet werden Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt nicht mehr als acht Stunden pro Tag gearbeitet werden darf. Leisten Azubis Überstunden, regelt das Berufsbildungsgesetz, dass sie einen Anspruch auf Vergütung oder Ausgleich in Freizeit haben.

Wie können sich Azubis wehren?
Es ist ein Spagat, den viele Auszubildende machen: Einerseits wollen sie ihren Chef mit persönlichem Einsatz überzeugen. Zudem kommt es nicht immer gut an, wenn der Stift pünktlich zum Schichtende fällt, auch wenn die Kollegen noch weiterarbeiten. Andererseits möchte kein Azubi als günstige Aushilfskraft ausgenutzt zu werden. Wenn also regelmäßig Überstunden anfallen oder viele Aufgaben erledigt werden müssen, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben, können sich Azubis durchaus wehren. Die ARAG Experten raten, das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen. In größeren Betrieben hilft auch der Betriebsrat weiter. Allerdings empfiehlt es sich, das Gespräch nach der Probezeit zu führen, da Azubis innerhalb der ersten sechs Monate jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden können. In der Zwischenzeit hilft eine genaue Dokumentation der Überstunden, um die Mehrarbeit beim Gespräch nachweisen zu können.

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
0221 92428-215
0221 92428-219
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 48 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert