Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 22, 2026

Digitale Immobilienplattform erweitert Analyseangebot

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

NOVARION und TAROX vereinbaren strategische Partnerschaft für IT-Infrastruktur und Agentic AI

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Wettbewerbsrecht

Versandapotheken: Widerrufsrecht auch bei verschreibungspflichtigen Medikamenten

Versandapotheken müssen Verbrauchern auch bei der Bestellung rezeptpflichtiger und apothekenpflichtiger Medikamente ein 14-tägiges Widerrufsrecht gewähren. Dabei spielt es keine Rolle, dass ein Weiterverkauf der zurückgesandten Medikamente nicht möglich ist. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Oberlandesgericht Karlsruhe.
OLG Karlsruhe, Az. 4 U 87/17

Hintergrundinformation:
Bei Online-Bestellungen haben Verbraucher gegenüber gewerblichen Unternehmen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das heißt, sie können den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware widerrufen, ohne dafür einen Grund angeben zu müssen. Den Widerruf müssen sie dem Unternehmen gegenüber allerdings ausdrücklich erklären, ein einfaches Zurückschicken der Ware reicht nicht aus. Ausnahmen sind Lieferungen von leicht verderblichen Waren wie frischem Fleisch oder von Waren, deren Verfallsdatum schnell überschritten ist, beispielsweise Milchprodukte. Hier gibt es kein Widerrufsrecht. Der Fall: Eine Versandapotheke hatte in ihren Geschäftsbedingungen bei Bestellungen verschreibungs- und apothekenpflichtiger Medikamente das Widerrufsrecht vollständig ausgeschlossen. Ein Verbraucherverband sah dies als unzulässig an und verklagte das Unternehmen auf Unterlassung dieser Geschäftspraxis. Die Versandapotheke war der Ansicht, rechtmäßig zu handeln: Derartige Medikamente könne sie nach der Rücksendung nicht mehr an andere Verbraucher weiterverkaufen. Die Ware sei damit zwar nicht tatsächlich, aber doch in rechtlicher Hinsicht „verdorben“. Für schnell verderbliche Ware aber existiere kein Widerrufsrecht. Das Urteil: Das Oberlandesgericht Karlsruhe teilte diese Auslegung des Begriffs „verderben“ nicht. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice gab das Gericht den Verbraucherschützern recht und verurteilte das Unternehmen dazu, die entsprechende Klausel in seinen Geschäftsbedingungen zu streichen und das Widerrufsrecht auch bei verschreibungs- und apothekenpflichtigen Medikamenten zuzulassen. Denn bei Arzneimitteln stünde Verbrauchern grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Darüber hinaus entschied das Gericht, dass die Versandapotheke für die Kundenberatung keine kostenpflichtige Telefonnummer angeben dürfe. Gerade Online-Apotheken seien verpflichtet, eine kostenlose telefonische Beratung anzubieten, um Verbraucher beim Medikamentenkauf ähnlich beraten zu können wie Apotheken mit Ladenlokal.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 9. Februar 2018, Az. 4 U 87/17

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 41 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert