Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
September 4, 2026

Zum ersten Mal Sommertreffen des Verbandes Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e. V. am Weissenhäuser Strand

IT, NewMedia, Software
September 4, 2026

Psychofalle Foyer: Warum Nachrichten-Screens stressen

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 4, 2026

Talachse Eitorf wird konkret: Bürgerinnen und Bürger sind wieder gefragt

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 4, 2026

Roland Kodri wird neuer Partner der Executive Services Group

Politik, Recht, Gesellschaft
September 4, 2026

Rechtsirrtümer im Alltag: Von Mundraub bis Blumen pflücken

IT, NewMedia, Software
September 4, 2026

Agentur Burwitz-IT verdient sich den Webstar Award 2026 in Gold

Auto, Verkehr
September 4, 2026

Halteverbot in Zahlen: Was Umzüge wirklich kosten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 4, 2026

GenH2 ist Finalist für die Platts Global Energy Awards

IT, NewMedia, Software
September 4, 2026

Gold für CoreView – Tenant Resilience for Microsoft 365 mit dem German Stevie® Award 2026 ausgezeichnet

Essen, Trinken
September 4, 2026

Kyoceras Liebling des Monats – TK Messer

Mode, Trends, Lifestyle
September 4, 2026

Die eigenen „Krakeleien“ mit neuen Augen betrachten

Auto, Verkehr
September 4, 2026

PARKcontrol24 Erfahrungen von Gewerbekunden: Parkplatzmissbrauch verhindern ohne Eskalation

Essen, Trinken
September 3, 2026

ElbUferei Restaurant & Bar: Mediterrane Menüs treffen auf Lieblingsgerichte

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 3, 2026

Zeit als Schlüsselfaktor: wie sich mehr Spenderherzen nutzen und Leben retten lassen

BGH: Bier darf nicht als „bekömmlich“ beworben werden

BGH: Bier darf nicht als „bekömmlich“ beworben werden

BGH: Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden

Bier darf nicht als „bekömmlich“ beworben werden. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17. Mai 2018 entschieden (Az.: I ZR 252/16). Die Angabe verstoße gegen die Health Claims Verordnung.

Nach der Health Claims Verordnung dürfen Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

In dem Streit vor dem BGH ging es um die Werbung einer Brauerei, die verschiedene Biersorten mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent als „bekömmlich“ beworben hatte. Ein Verbraucherschutzverband hatte diese Werbeaussage für unzulässig gehalten und geklagt. Die Klage hatte auch in letzter Instanz Erfolg.

Der BGH entschied, dass bei alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent gesundheitsbezogene Angaben nicht nur in der Etikettierung, sondern auch in der Werbung verboten sind. Eine Angabe sei nicht nur dann gesundheitsbezogen, wenn sie eine Verbesserung des Gesundheitszustands verspreche, sondern schon dann, wenn sie suggeriere, dass der Verzehr des Lebensmittels keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit habe, die in anderen Fällen mit dem Verzehr dieses Lebensmittels verbunden sein könnten. Der Verbraucher fasse den Begriff „bekömmlich“ als „gesund“, „zuträglich“ und „leicht verdaulich“ auf. So entstehe der Eindruck, dass auch der dauerhafte Konsum dieses Lebensmittels gut vertragen werde. Der Werbung lasse sich nicht entnehmen, dass sich die Angabe „bekömmlich“ nur auf den Geschmack beziehe, so der BGH.

Damit folgt der BGH der Rechtsprechung des EuGH, der bereits 2012 entschieden hatte, dass mehrdeutige Aussagen bei alkoholischen Getränken unzulässig sind. Der Europäische Gerichtshof untersagte Winzern ihren Wein mit der Angabe „bekömmlich“ wegen seines geringen Säuregehalts zu bewerben. 2011 hatte der BGH hingegen die Angabe „bekömmlich“ bei einem Kräuterlikör noch für zulässig gehalten.

Nach dem aktuellen Urteil des BGH werden sich Brauereien aber auch andere Lebensmittel-Hersteller bei ihrer Werbung umstellen müssen. Bei Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben kann es schnell zu Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht kommen. Abmahnungen, Schadensersatzforderungen oder Unterlassungsklagen können die Folge sein. Im Wettbewerbsrecht kompetente Rechtsanwälte unterstützen Unternehmen bei der Abwehr oder auch Durchsetzung von Forderungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 48 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert