Neuigkeiten Timeline

Kunst, Kultur
Oktober 24, 2026

Farbe, Form und Ausdruck: Walter Angerer der Jüngere bei KunstKlangGenuss

Tourismus, Reisen
Oktober 24, 2026

Saisonende naht – Gradierhaus noch bis 1. November in Betrieb

Tourismus, Reisen
Oktober 23, 2026

Erleben Sie die besondere Atmosphäre direkt am Wasser – Wasser soweit das Auge reicht

Tourismus, Reisen
Oktober 23, 2026

Meeresblick Panorama Wohnung mit eigenem Strandzugang hier sitzen Sie in der ersten Reihe

Tourismus, Reisen
Oktober 23, 2026

Deichhaus herrlicher Wasserblick bis 6 Personen mit Sauna

Immobilien
Oktober 23, 2026

Baugrundstück am Meer nur noch 1 Baugrundstück

Vereine, Verbände
Oktober 23, 2026

Weiter auf Expansionskurs

Tourismus, Reisen
Oktober 23, 2026

Winterurlaub auf der Baar: Haus Mohnblume in Öfingen

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 23, 2026

Den Stress mit Füßen treten – das ist durchaus wörtlich gemeint!

IT, NewMedia, Software
Oktober 23, 2026

KI und Robotik im Wochentakt: dcyphr.® startet Freitags-Briefing und erweitert Workshop-Angebot

Wissenschaft, Forschung, Technik
Oktober 23, 2026

Arcanus Aerial Systems und NeuralDrones: Exlusive Partnerschaft zur Waldbranderkennung mit KI und Brandnachwache

Maschinenbau
Oktober 23, 2026

40 Jahre für die vernetzte Blechfertigung

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 23, 2026

Hainrich-Challenge: Einsparpotenziale entdecken und gewinnen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 23, 2026

Frequentis leitet europäisches SESAR-Projekt zur Weiterentwicklung der nächsten Generation von Flugsicherungssystemen

Steuerschätzung nach Betriebsprüfung

Steuerschätzung nach Betriebsprüfung

Steuerschätzung nach Betriebsprüfung

Kommt es nach einer Betriebsprüfung zu Steuerschätzungen, kann das für den Steuerpflichtigen kostspielig werden. Dementsprechend sollten hohe Ansprüche an eine korrekte Buchführung gestellt werden.

Eine mangelhafte Buchführung kann dazu führen, dass es nach einer Betriebsprüfung zu Steuerschätzungen kommt. Dabei stehen unterschiedliche Schätzungsmethoden zur Verfügung. Steuerschätzungen können für den Steuerpflichtigen unangenehme Folgen haben. Um dies zu vermeiden, sollte großer Wert auf die Verfahrensdokumentation gelegt werden. Elektronische Aufzeichnungen sollten für den Betriebsprüfer nachvollziehbar dokumentiert werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

In einem Fall, den das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteilen vom 24. November 2017 entschieden hat (Az.: 13 K 3811/15 G, U und 13 K 3812/15 F) wurden bei einem Gastronomiebetrieb im Rahmen einer Betriebsprüfung erhebliche Mängel in der Buchführung und Kassenführung festgestellt. Das führte dazu, dass das zuständige Finanzamt Hinzuschätzungen zu den Umsatzerlösen der Jahre 2000 bis 2010 vornahm. Grundlage für die Hinzuschätzungen waren zwei Z-Bons aus dem August 2012, die offensichtlich nicht manipuliert waren. Anhand dieser Z-Bons wurde ein durchschnittlicher Tageserlös zu Grunde gelegt und entsprechende Umsatzerlöse hinzugeschätzt.

Im Einspruchsverfahren erreichte der Gastronomiebetrieb einen Sicherheitsabschlag zwischen 10 und 20 Prozent für die Streitjahre. Auch der Wareneinsatz wurde erhöht. Ansonsten blieb die Klage aber weitgehend erfolglos. Das Finanzgericht Düsseldorf erklärte, dass die Hinzuschätzung der Umsatzerlöse auf Grund zweier Z-Bons aus einem späteren Zeitraum nicht zu beanstanden sei. Die Auswahl zwischen verschiedenen Prüfungsmethoden stehe im Ermessen des Gerichts. Dabei müsse die Schätzungsmethode so gewählt werden, dass die Besteuerungsgrundlagen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen der Realität möglichst nahekommen und die Schätzungen in sich schlüssig sind.

Da andere Schätzungsformen wie Geldverkehrs- und Vermögenszuwachsrechnung, Ausbeutekalkulation, Zeitreihenvergleich, externer Betriebsvergleich oder Richtsatzschätzung in diesem Fall nicht in Betracht kamen, sei die Schätzung auf Grundlage der vorgefundenen Z-Bons sachgemäß, so das Finanzgericht Düsseldorf. Dem stehe auch nicht entgegen, dass die Z-Bons aus einem Jahr nach dem Prüfungszeitraum stammen. Es sei möglich, aus den innerbetrieblichen Verhältnissen von Folgejahren Rückschlüsse auf die Verhältnisse im Prüfungszeitraum zu ziehen.

Bei Betriebsprüfungen ist eine fundierte juristische Beratung empfehlenswert. Im Steuerrecht und Steuerstrafrecht erfahrene Rechtsanwälte sind kompetente Ansprechpartner.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/betriebspruefung.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 48 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert