Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 5, 2026

Warum kommt die nächste Robotik-Revolution aus der Biologie und nicht aus dem Code

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotel in Berlin zur Übernahme

Medien, Kommunikation
Juni 5, 2026

„Aus Fremden werden Freunde“ steigt in die Spiegel-Bestsellerliste ein

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

eventbook.com und eventlocations.com erneut als „Deutschlands Beste Online-Portale 2026“ ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

Frank Hoffmann Immobilien erweitert Standortnetz um neue Filiale in Pinneberg

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 5, 2026

Software-Neuheit: Wie Fertigung und Digital Twins zusammenwachsen

Umwelt, Energie
Juni 5, 2026

Neue Marktübersicht für digitale Tools der kommunalen Wärmewende veröffentlicht

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 5, 2026

NextMedia 360 und Vollblutconsulting kooperieren

IT, NewMedia, Software
Juni 5, 2026

Reply und das Europäische Institut für Onkologie (IEO) entwickeln spezialisierte KI-Sprachmodelle für die Krebsmedizin

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Wechsel an der Spitze: SHK-Großhändler REISSER setzt auf fünfte Generation

Sport, Events
Juni 5, 2026

WM schauen in den USA – aber richtig günstig

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 5, 2026

Überkreuz-Nierenspende: Neue Chancen für Betroffene

Allgemein
Juni 5, 2026

„Ohne Abzocke zum Erfolg“: Online-Kongress setzt auf echt statt laut

Tourismus, Reisen
Juni 5, 2026

10 Tipps für den schönsten Urlaub auf Sansibar

Reiser Immobilien zu Terminen bei der Heizkostenabrechnung

Frank Reiser (Reiser Immobilien) informiert über gesetzliche Fristen

Reiser Immobilien zu Terminen bei der Heizkostenabrechnung

Es gibt verschiedene Fristen, die vom Mieter einzuhalten sind, so Reiser Immobilien. (Bildquelle: © Thomas Francois – Fotolia)

KIRCHHEIM UNTER TECK. Die Betriebskostenabrechnung umfasst verschiedene Posten – unter anderem auch die Heizkosten. Die Experten von Reiser Immobilien stellen heraus: Um die Heizkosten verbrauchsabhängig und damit gerecht zu verteilen, sollte fristgerecht eine Heizkostenabrechnung erstellt werden. Die Heizkostenabrechnung ist ein wichtiges Mittel für den Vermieter oder Mietverwalter, um zu hohe Kosten auf den Mieter umzulegen. Erst nach erfolgter Heizkostenabrechnung hat der Vermieter rechtliche Mittel, die Nachforderung gegebenenfalls einzuklagen – vorausgesetzt die Heizkostenabrechnung wurde korrekt und unter Einhaltung sämtlicher Fristen erstellt. Der zu berechnende Zeitraum darf ein Jahr nicht überschreiten. Bei der Abrechnung der Heizkosten wird üblicherweise ein Zeitraum von zwölf Monaten berücksichtigt. Frank Reiser, Geschäftsführer von Reiser Immobilien in Kirchheim unter Teck, erläutert einen Sonderfall: „Bei Gewerbemietern wird von dem festgelegten Abrechnungszeitraum abgesehen. Diese Fristvorschrift betrifft lediglich Wohnraummietverhältnisse.“

Reiser Immobilien: Bereits der Einbau der Zähler ist gesetzlich geregelt

Bei der Ausstattung mit Verbrauchserfassungsgeräten, sogenannten Zählern, muss der Mieter bei einer geplanten Anmietung zuvor darüber informiert werden. Ab diesem Zeitpunkt hat der Mieter einen Monat Zeit, um der Anmietung zu widersprechen. Eine weitere wichtige Frist betrifft die Ablesung der Zähler. Moderne Verbrauchserfassungsgeräte übertragen die Zählerstände per Funk, sodass kein Termin zur Ablesung erforderlich ist. Sofern dies nicht der Fall ist und die Zähler unmittelbar in der Wohnung abgelesen werden müssen, muss der Termin zur Ablesung mindestens eine Woche im Voraus angekündigt werden. Wenn der Mieter beim ersten Termin keinen Zugang zur Wohnung verschaffen konnte, muss ein weiterer Termin im Abstand von circa zehn Tagen erfolgen. Wenn bei beiden Terminen keine Ablesung ermöglicht wurde, kann der Verbrauch geschätzt werden – gegebenenfalls nachteilig für den Mieter. Diese Frist gilt sowohl bei Wohnungsmietverträgen als auch bei Gewerbevermietungen.

Frank Reiser ( Reiser Immobilien) kennt die Widerrufsfristen für Mieter

Hat der Mieter die Heizkostenabrechnung innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von seinem Vermieter oder dessen Mietverwalter erhalten, steht ihm ein gesetzlicher Spielraum von zwölf Monaten zur Verfügung, um der erhaltenen Abrechnung zu widersprechen.

Reiser Immobilien hat eine 30-jährige Erfahrung in Sachen Mietverwaltung. Es ist ein Unternehmen, das höchsten Wert auf Service und Qualität legt. Der Hauptsitz der Firma ist in Kirchheim unter Teck und steht mit einem breiten Filialnetz zur Verfügung.

Kontakt
G. REISER Immobilienverwaltung GmbH
Stefan Weber
Walkstraße 11
73230 Kirchheim unter Teck
+49 (0)7021 7267-0
+49 (0)7021 7267-50
mail@webseite.de
http://www.reiser-mieterfragen.de

(Visited 39 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert