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„Kostümiert Auto fahren“ – Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Carola M. aus Köln:
Zu Karnevalsveranstaltungen fahre ich manchmal mit dem Auto. Mein Kostüm habe ich dann schon an. Ist es erlaubt, kostümiert Auto zu fahren?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Grundsätzlich ist es erlaubt, kostümiert Auto zu fahren. Karnevalisten sollten aber einige Einschränkungen beachten: So darf das Kostüm Sicht und Gehör des Fahrers nicht beeinträchtigen oder diesen beim Fahren behindern. Gefährdet, schädigt oder behindert der Fahrer andere Verkehrsteilnehmer, drohen ihm Bußgelder zwischen zehn und 35 Euro wegen Verletzung des Rücksichtnahmegebots aus § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Kommt es zu Sach- oder Personenschäden, zum Beispiel weil die Clown-Perücke oder die Piraten-Augenklappe das Sichtfeld eingeschränkt haben, haftet der Unfallverursacher auf Schadenersatz. Versicherungen können das Fahren mit Kostüm als grobe Fahrlässigkeit ansehen und zumindest in der Kaskoversicherung – also für den Schaden am eigenen Pkw – die Auszahlung reduzieren. Auf Masken, die das Gesicht verdecken, sollten Karnevalisten beim Autofahren ganz verzichten: Seit der im Oktober 2017 verabschiedeten Änderung der StVO verbietet § 23 Abs. 4 Fahrzeugführern ausdrücklich, ihr Gesicht so zu verhüllen oder zu verdecken, dass es nicht mehr erkennbar ist. Vermummten Autofahrern droht ein Bußgeld von 60 Euro. Dies gilt natürlich nicht bei Fahrzeugen mit Helmpflicht.
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Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

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Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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