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BARMER streicht schwerbehindertem Kind Teile von therapeutischem Hilfsmittel

BARMER streicht schwerbehindertem Kind Teile von therapeutischem Hilfsmittel

BARMER streicht schwerbehindertem Kind Teile von therapeutischem Hilfsmittel

Anfang Januar 2018 war bekannt geworden, dass das Bundesversicherungsamt einige Verträge der BARMER in der Heil- und Hilfsmittelversorgung überprüft. Konkret steht die Barmer im Verdacht, bei der Vergabe den Preis im Vergleich zur Versorgungsqualität zu hoch gewichtet zu haben. In einem aktuell bekannt gewordenen Fall hat die BARMER einem von einem CASK-Gen-Defekt betroffen, schwerbehindertem Säugling (10 Monate), nicht nur die Federung am Schwerbehinderten-Buggy gestrichen, sondern weitere Streichungen vorgenommen, was bei Betroffenen die Frage aufwirft: „Agieren bei der Barmer Krankenasse geldgierig skrupellose Manager?“ Das Bundesgesundheitsministerium wartet derzeit eine Prüfung des Bundesversicherungsamtes zur Hilfsmittel-Ausschreibung ab.

BERLINER TAGESZEITUNG stellt an dieser Stelle die Frage, kann es sein, dass Streichungen dieser Art bei der BARMER Methode haben um Schwerbehinderte dazu zu bewegen, die Krankenkasse zu wechseln, damit die BARMER Geld spart? Weiter muss gefragt werden: Geht die BARMER bei Streichungen von Hilfsmitteln systematisch vor? In ihrem Heil- und Hilfsmittelreport 2017 erklärte die BARMER: „Heil- und Hilfsmittel sind zu teuer und werden teilweise unnötig verschrieben.“

Erst kürzlich hat eine Potsdamerin, erkrankt an einem MCS-Syndrom (Multiple Chemical Sensitivity = Multiple Chemikalienunverträglichkeit), der BARMER in einem Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht vorgeworfen, lebensrettende Blutwäschen nicht zu zahlen. Die BARMER weigert sich, Blutwäsche-Behandlungen zu erstatten, welche laut behandelndem Arzt alle zwei bis drei Monate nötig sind. Das Sozialgericht in Potsdam traf in diesem Zusammenhaag eine Zwischenentscheidung und gab der Patientin am 16. Januar 2018 vorläufig Recht.
Hierzu ist mitzuteilen, Rechtsschutz in sozialen Angelegenheiten wird vom bundesdeutschen Gesetzgeber als wichtiger Bestandteil des verfassungsrechtlich abgesicherten Sozialstaatsprinzips angesehen. Deshalb werden in Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit grundsätzlich weder Gerichtsgebühren noch Auslagen erhoben, das heißt insbesondere die Kosten für medizinische Sachverständige fallen nicht dem Kläger zur Last. Auch Kosten der beklagten Behörde sind regelmäßig nicht vom klagenden Bürger zu tragen.

In Fällen von Streichungen von Hilfsmitteln durch Krankenkassen, wie im geschilderten Fall bei BARMER, kann es also sinnvoll sein, die Krankenkasse vor dem Sozialgericht zu verklagen. Beschwerden über Sozialversicherungsträger können Sie hier stellen = https://www.bundesversicherungsamt.de/kontakt.html#c8

Vom Präsident des Bundesversicherungsamtes Frank Plate war dazu zu vernehmen, dass Krankenkassen Hilfsmittel in großem Stil ausschreiben. Die Kassen versprechen sich davon erhebliche Einsparungen. Plate hält die Ausschreibungen der BARMER für Beatmungsgeräte nach Medienberichten für nicht zweckmäßig.

BARMER-Chef Straub ist, gemessen an seinen jüngsten Äußerungen, möglicherweise kein Freund des im April 2017 in Kraft getretenen Heil- und Hilfsmittelgesetzes, weshalb von ihm im Zusammenhang mit Heil- und Hilfsmittelkosten jüngst zu vernehmen war, dass ein Ende des Kostenanstiegs bei Heil- und Hilfsmitteln nicht absehbar sei. Dies liege laut Straub auch am Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG), durch welches die Begrenzung der Budgetsteigerungen aufgeweicht worden seien.

Die BARMER, welche im Januar 2018 mit der Deutschen BKK fusionierte, rechnet nach Einschätzung von BARMER-Chef Straub mit einem kommenden Beitragssatz von 16 Prozent. Ob in dieses Konzept Schwerbehinderte passen, welche wegen ihrer Behinderung Kosten verursachen, kann nur vermutet werden – weshalb es angeraten erscheint, dass die Politik sich Fälle von Hilfsmittel-Streichungen bei Schwerbehinderten genauer ansieht.

In einer aktuellen Befragung von Bürgern vor dem Brandenburger Tor in Berlin, sagte ein Passant in diesem Zusammenhang gegenüber BERLINER TAGESZEITUNG: „Vor BARMER als Krankenkasse kann ich nur warnen! Es sollte es sich jeder zweimal gut überlegen, da Mitglied zu werden!“

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