Neuigkeiten Timeline

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 30, 2026

Filmtipp! Lügen über meine Mutter

Immobilien
September 30, 2026

„Barmbek basch“: Ein Mieterstadtteil im Wandel

Medien, Kommunikation
September 30, 2026

Oberlahn.de: Die Region digital miteinander verbinden

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 30, 2026

Vom Fließband zum Immobilien-Millionär – jetzt digital

Handel, Dienstleistungen
September 30, 2026

Echte Werkzeugliebe fürs Handwerk: fradashop.de revolutioniert die Werkstattausrüstung

Maschinenbau
September 30, 2026

Wagner Magnete löst mit patentiertem Verfahren teures Problem in der Recyclingbranche

Mode, Trends, Lifestyle
September 30, 2026

O’zapft is! Der Bubble-Ponytail erobert das Oktoberfest

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 30, 2026

Warum sich Gesundheit nicht vom BMI ablesen lässt

Immobilien
September 30, 2026

Spenden und kulinarische Genüsse: Rund 150 Gäste feierten den großen Charity Summer Evening zugunsten der Reiner Meutsch Stiftung FLY & HELP

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 30, 2026

Wenn der Freitag zum Freutag wird

Bildung, Karriere, Schulungen
September 30, 2026

Das Leben ist ein Selbstbedienungsladen

Bildung, Karriere, Schulungen
September 30, 2026

Neuer Online-Gründungscheck hilft beim Einstieg in die Selbständigkeit

Kunst, Kultur
September 30, 2026

Perspektiven zeitgenössischer Kunst bei Galerie Inspire Art

Politik, Recht, Gesellschaft
September 30, 2026

Marokko: Fatima Ezzahra El Mansouri – erste Frau an der Spitze der Regierung

Kevin allein zu Haus

ARAG Experten informieren, wann Eltern ihre Kinder allein zu Hause lassen dürfen

Kevin allein zu Haus

Beim achtjährigen Kevin war es gar keine Absicht, ihn allein daheim zu lassen. Er wurde im Trubel vor der Urlaubsreise ganz einfach vergessen. Zum Glück ist im Film am Ende wie immer alles gut gegangen. Doch wie sieht es im wahren Leben aus? Ab wann dürfen Eltern ihren Nachwuchs auch ohne Babysitter, Nanny oder Oma zu Hause lassen? Und wenn sie ausgehen, wie lange dürfen sie wegbleiben?

Rechtliche Regeln
Einerseits haben Kinder gemäß UN-Konvention das Recht auf elterliche Fürsorge. Auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist klar definiert, dass Eltern die Pflicht haben, ihre Kinder zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Andererseits sollen Eltern Kinder zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln erziehen, auch das steht im BGB. Erziehung ist rechtlich also nicht eindeutig geregelt und bewegt sich zwischen Kontrolle und Loslassen, zwischen Aufsichtspflicht und Selbständigkeit der Kinder.

Kindergarten und Grundschulkinder
ARAG Experten raten, Kinder unter drei auf keinen Fall alleine zu lassen. Ab dem vierten Lebensjahr ist es in Ordnung, wenn das Kind etwa 15 bis maximal 30 Minuten ohne Aufsicht in den eigenen vier Wänden bleibt. Auch auf Spielplätzen oder anderem sicheren Gelände ist es möglich, Kindergartenkinder für diesen Zeitraum alleine spielen zu lassen, allerdings sollten die Eltern immer in Rufnähe sein und sich nicht komplett entfernen. Ab dem siebten Lebensjahr ist es auch schon mal möglich, bis zu zwei Stunden das Haus zu verlassen. Genug Zeit also, zum Frisör, zum Sport oder zum Powershoppen zu gehen.

Jugendliche
Sind die Sprösslinge schon etwas älter, können Eltern sogar mal einen Kinobesuch oder eine Party am Abend wagen, vorausgesetzt, das Kind traut es sich selbst zu. Jugendlichen unter 14 Jahren ist sogar zuzumuten, eine Nacht zu Hause zu verbringen, ohne dass Oma oder Babysitter einhüten. Ab 14 sollte das Thema Alleinsein dann keine Rolle mehr spielen.

Was Eltern beachten sollten
Wie bei allen Empfehlungen gilt, dass es auf den Einzelfall ankommt. Wer sein Kind in welchem Alter wie lange alleine lässt, ist individuell verschieden und abhängig vom Charakter und der Reife des Kindes. Was aber jeder Elternteil berücksichtigen sollte, ist die strikte Einhaltung der abgesprochenen Zeit. Und egal wie alt: Das Kind darf auf keinen Fall zu Hause eingeschlossen werden und sollte eine Telefonnummer kennen, unter der es die Eltern während deren Abwesenheit erreicht. Wichtig ist auch, mit dem Kind zu besprechen, wie es sich verhalten soll, wenn es an der Haustür klingelt oder wenn jemand anruft.

Mehr zum Thema:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 30 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert