Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Juni 8, 2026

Client-Server-Modernisierung: Der Schlüssel, um IT-Systeme zukunftssicher zu gestalten

Tourismus, Reisen
Juni 8, 2026

Leckere Wanderung: Texels kulinarische Vielfalt im Schritttempo entdecken

Garten, Bauen, Wohnen
Juni 8, 2026

Hygienisches Warmwasser und maximale Energieeffizienz für die Wärmewende im Eigenheim

Handel, Dienstleistungen
Juni 8, 2026

Vintage-Gitarren halten Musikgeschichte lebendig

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 8, 2026

Norddeutsches Unternehmen entwickelt patentierte Stratosphärenplattform für Höhen über 30 Kilometer – erste Tests bereits erfolgreich durchgeführt

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 8, 2026

ILA Berlin 2026 – Die Automatisierungslücke in der Ultraschallprüfung schließen

Immobilien
Juni 8, 2026

Betreiberwechsel für Hotels mit der Hotel Investments AG

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 8, 2026

E-Bike: Vom Diebstahl bis zum Akkubrand – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 8, 2026

KI-Skills bringen Karrierevorteile

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 8, 2026

Ferienjob: Welche Regeln für Jugendliche gelten

Kunst, Kultur
Juni 8, 2026

„Midsommar meets Fête de la Musique“: Das Forum Steglitz feiert den längsten Tag des Jahres mit einem Open-Air-Fest an der Schloßstraße

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 8, 2026

Korian und Verbund Pflegehilfe digitalisieren den Aufnahmeprozess von 218 Einrichtungen

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 8, 2026

PEARL Faltbare Magnetgreifzange aus Aluminium,

Handel, Dienstleistungen
Juni 8, 2026

Warum immer mehr Mittelständler auf Factoring setzen

FG Düsseldorf: Betriebsprüfung auch über Zeitraum von drei Jahren hinaus zulässig

FG Düsseldorf: Betriebsprüfung auch über Zeitraum von drei Jahren hinaus zulässig

FG Düsseldorf: Betriebsprüfung auch über Zeitraum von drei Jahren hinaus zulässig

Besteht der Verdacht einer Steuerstraftat, kann das Finanzamt auch eine Betriebsprüfung über den üblichen Prüfungszeitraum anordnen. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.

Üblicherweise wird eine Betriebsprüfung für einen Zeitraum von drei Jahren angeordnet. Die Finanzbehörden können aber auch einen längeren Prüfungszeitraum anordnen, wenn sie dies ausreichend begründen können, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Bereits mit Urteil vom 26. September 2013 hat das Finanzgericht Düsseldorf eine Prüfungsanordnung über einen Zeitraum von elf Jahren für rechtmäßig erklärt (Az.: 13 K 4630/12 AO).

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte eine in der Gastronomie tätige Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegen die Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung über einen Zeitraum von elf Jahren geklagt. Einer der Gesellschafter hatte 2011 eine Selbstanzeige abgegeben, in der er für die Veranlagungszeiträume 2000 bis 2009 Einkünfte aus Kapitalvermögen von insgesamt rund 130.000 Euro nacherklärte. Die Gesellschaft erklärte kurz darauf gegenüber der Finanzbehörde, dass der Gesellschafter für alle noch nicht festsetzungsverjährten Zeiträume jährlich ca. 24.000 Euro an Trinkgeldern erzielt habe, die bisher entsprechend der Regelung in § 3 Nr. 51 EstG als steuerfrei behandelt worden seien. Die Finanzbehörde ordnete darauf hin eine steuerliche Außenprüfung für die gesonderte Feststellung von Einkünften, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer für die Jahre 2000 bis 2010 an.

Dagegen legte die GbR Einspruch ein. Sie machte geltend, dass der Prüfungszeitraum regelmäßig nur drei Jahre umfassen dürfe. Werde dieser Zeitraum überschritten, sei eine umfassende Begründung nötig.

Nach Ansicht des FG Düsseldorf lag eine hinreichende Begründung vor. Die Finanzbehörden hatten die Prüfungsanordnung über einen Zeitraum von elf Jahren damit begründet, dass der Verdacht einer Steuerstraftat bestehe und mit erheblichen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen zu rechnen sei. Der zeitliche Umfang der Außenprüfung liege im Ermessen der Finanzbehörde.

Der Prüfungszeitraum kann dann den Zeitraum von drei Jahren überschreiten, wenn der Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit besteht oder wenn mit nicht unerheblichen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen zu rechnen ist.

Steht eine Betriebsprüfung ins Haus, können sich Gewerbetreibende an im Steuerrecht und Steuerstrafrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/betriebspruefung.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 37 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert