Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 8, 2026

Wie Sie besser durch Hitzeperioden kommen

IT, NewMedia, Software
Juni 8, 2026

Andree Stachowski vervollständigt Aufsichtsrat der MQ result consulting AG

IT, NewMedia, Software
Juni 8, 2026

Reply auf der VivaTech 2026: KI, autonome Agenten und Robotik im Praxiseinsatz

Essen, Trinken
Juni 8, 2026

BBQ-Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar erweitert Angebot um Lagerfeuerplatz und BBQ-Areal für authentische Inselküche

IT, NewMedia, Software
Juni 8, 2026

Client-Server-Modernisierung: Der Schlüssel, um IT-Systeme zukunftssicher zu gestalten

Tourismus, Reisen
Juni 8, 2026

Leckere Wanderung: Texels kulinarische Vielfalt im Schritttempo entdecken

Garten, Bauen, Wohnen
Juni 8, 2026

Hygienisches Warmwasser und maximale Energieeffizienz für die Wärmewende im Eigenheim

Handel, Dienstleistungen
Juni 8, 2026

Vintage-Gitarren halten Musikgeschichte lebendig

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 8, 2026

Norddeutsches Unternehmen entwickelt patentierte Stratosphärenplattform für Höhen über 30 Kilometer – erste Tests bereits erfolgreich durchgeführt

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 8, 2026

ILA Berlin 2026 – Die Automatisierungslücke in der Ultraschallprüfung schließen

Immobilien
Juni 8, 2026

Betreiberwechsel für Hotels mit der Hotel Investments AG

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 8, 2026

E-Bike: Vom Diebstahl bis zum Akkubrand – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 8, 2026

KI-Skills bringen Karrierevorteile

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 8, 2026

Ferienjob: Welche Regeln für Jugendliche gelten

BGH zu unzulässiger Werbung mit nährwertbezogenen Angaben

BGH zu unzulässiger Werbung mit nährwertbezogenen Angaben

BGH zu unzulässiger Werbung mit nährwertbezogenen Angaben

Nährwertbezogene Angaben auf Lebensmitteln wie „mild gesalzen“ können eine unzulässige Werbung darstellen. Das geht aus einem Urteil des BGH vom 18. Mai 2017 hervor (Az.: I ZR 100/16).

Werbung mit nährwertbezogenen Angaben auf Lebensmitteln kann ein schmaler Grat sein, da verschiedene rechtliche Anforderungen beachtet werden müssen. Bei einem Verstoß gegen die rechtlichen Vorgaben kann die Werbung unzulässig sein und eine Unterlassungsklage drohen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

In dem Fall, den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte, ging es um verschiedene Tütensuppen. Auf der Vorderseite der Verpackungen befand sich die Angabe „Mild gesalzen – voller Geschmack“. Dagegen klagte ein Verbraucherverband, der diese Aussage als ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sah. Der BGH gab der Klage statt.

Die Karlsruher Richter entschieden, dass es sich bei der Angabe „Mild gesalzen“ um eine nährwertbezogene Angabe handele. Nährwertbezogene Angaben seien Angaben, die erklären oder suggerieren, dass ein Lebensmittel besondere positive Nährwerteigenschaften besitzt, so der BGH. Mit der Aussage „mild gesalzen“ werde eine Aussage zum Kochsalzgehalt des Produktes getroffen. Dabei sei es unwesentlich, ob der Durchschnittsverbraucher diese Aussage mit „natriumarm / kochsalzarm“ gleichsetze oder sie im Sinne von „weniger gesalzen“ verstehe. In beiden Fällen liege eine unzulässige Werbung vor, erklärte der BGH.

Nach der Health Claims Verordnung dürfe ein Nahrungsmittel nur maximal 0,12 Gramm Natrium oder den gleichwertigen Gehalt an Salz pro 100 Gramm bzw. Milliliter enthalten, wenn es als natriumarm oder kochsalzarm gelten soll. Dieser Grenzwert werde bei den Suppen aber überschritten. Sollte der Verbraucher die Angabe „mild gesalzen“ als „weniger gesalzen“ verstehen, müsse die Reduzierung gegenüber einem vergleichbaren Produkt mindestens 25 Prozent ausmachen. Das Erfordernis, den Verbraucher vor irreführenden Angaben zu schützen und ihn zutreffend über die enthaltenen Nährstoffe und Auswirkungen auf die Gesundheit zu informieren, bestehe zudem unabhängig davon, ob die Vergleichsprodukte in der Angabe erkennbar seien. Auch wenn dies nicht der Fall ist, handele es sich um eine vergleichende Angabe.

Werbung und nährwertbezogene Angaben bei Lebensmitteln sind häufig ein schmaler Grat. Im gewerblichen Rechtsschutz erfahrene Rechtsanwälte können beraten, um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu vermeiden.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 32 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert