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Stelle teilen und weiter Karriere machen

Jobsharing

Stelle teilen und weiter Karriere machen

txn-a. (Bildquelle: @contrastwerkstatt/Fotolia/randstad)

txn-a. Eine qualifizierte Mitarbeiterin, die nach zehn Jahren im Berufsleben ihr erstes Kind erwartet, möchte nach der Geburt vielleicht nur noch Teilzeit arbeiten. Dabei gibt es eine weitaus bessere Lösung: Jobsharing. Hierbei wird sich eine Vollzeitstelle mit einer Kollegin geteilt. „Das Modell bietet zahlreiche Vorteile und ist rechtlich gesehen gar nicht kompliziert“, so Petra Timm, Sprecherin des Personaldienstleisters Randstad.
Jobsharing ist an sich kein neues Konzept, sondern entstand bereits in den Sechzigerjahren in den USA. Dank der Digitalisierung erlebt es heute auch hierzulande einen Aufschwung. Das Prinzip ist simpel: Mehrere Arbeitnehmer – häufig in Form eines Zweier-Tandems – teilen sich Aufgaben, Verantwortung und Gehalt. Sie treten beruflich als Einheit auf und können sich gegenseitig vertreten – beurteilt wird letztlich das gemeinsame Ergebnis.
Im Idealfall rechnet sich Jobsharing für alle Seiten. Der Arbeitgeber profitiert von der gebündelten Kompetenz. Wenn eine krank ist, dann ist immer noch eine zweite da, die voll im Thema drin ist. Gleichzeitig bleibt der Firma die ausgebildete Mitarbeiterin nach der Babypause erhalten. Auch die Beschäftigte zieht daraus Vorteile: Sie übernimmt meist anspruchsvollere Aufgaben als in Teilzeit. Außerdem gehen viele Arbeitsverhältnisse über 100 Prozent hinaus, sodass Jobsharer dann beispielsweise jeweils 60 Prozent ihres ursprünglichen Gehalts ausgezahlt bekommen. Und da sich die Kolleginnen gegenseitig vertreten, lassen sich Kinderbetreuungszeiten besser organisieren.
Damit das Modell auch in der Praxis gut funktioniert, müssen Arbeitnehmer und Ar-beitgeber einiges beachten. „Wie bei Teilzeit erhält jeder Jobsharer einen eigenen Arbeitsvertrag, der die Stunden-, Urlaubs- und Gehaltsbedingungen regelt“, erklärt Arbeitsmarktexpertin Petra Timm. Im Unterschied zum klassischen Teilzeitjob legen aber beide Beschäftigte eigenständig einen Arbeitsplan fest. Darin sollte auch eine gegenseitige Vertretungspflicht vereinbart sein. Gut zu wissen: Verlässt eine Partnerin die geteilte Stelle, darf der Arbeitgeber der anderen nicht kündigen. Vielmehr ist er zunächst dazu verpflichtet, etwa durch Neueinstellung oder Versetzung für einen geeigneten Ersatz zu sorgen.

[Bildunterschrift]
txn-a. Ein absoluter Vorteil beim Jobsharing: Die Kolleginnen können sich beliebig
gegenseitig.

Randstad – Die Nummer 1 in Deutschland.
Mit durchschnittlich rund 58.000 Mitarbeitern und 500 Niederlassungen in etwa 300 Städten ist Randstad der führende Personaldienstleister in Deutschland. Beschäftigt und gesucht werden Mitarbeiter mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen, vom Industriemechaniker über Buchhalter und kaufmännische Mitarbeiter bis hin zu Ingenieuren oder IT-Spezialisten. Während der wechselnden Einsätze in Kundenunternehmen sammeln die Arbeitnehmer von Randstad wertvolle Praxiserfahrungen und lernen verschiedene Unternehmen, Aufgabengebiete und Kollegen kennen. Für viele ist die Beschäftigung bei Randstad auch ein Sprungbrett in den Traumjob: Im Schnitt werden rund 30 Prozent der überbetrieblichen Mitarbeiter vom Kundenunternehmen übernommen.

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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