Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Fristlose Kündigung wegen Versenden betrieblicher Unterlagen an private E-Mail-Adresse wirksam

Fristlose Kündigung wegen Versenden betrieblicher Unterlagen an private E-Mail-Adresse wirksam

Fristlose Kündigung wegen Versenden betrieblicher Unterlagen an private E-Mail-Adresse wirksam

Wer betriebliche Unterlagen an seine private E-Mail-Adresse sendet, muss mit der fristlosen Kündigung rechnen. Das geht aus einem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 16. Mai 2017 hervor.

Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund, der zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, kann das Versenden von betrieblichen Unterlagen an die eigene private E-Mail-Adresse sein, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Das geht aus eine Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor (Az.: 7 Sa 38/17).

In dem Fall hatte der Arbeitgeber einem Mitarbeiter außerordentlich und fristlos gekündigt. Der Mitarbeiter hatte ein Vertragsangebot eines konkurrierenden Unternehmens erhalten. Einige Wochen vor Beschäftigungsbeginn begann er damit, betriebliche Unterlagen zu Kunden oder Projekten an seine private E-Mail-Adresse zu senden. Daraufhin erhielt er die fristlose und hilfsweise die ordentliche Kündigung. Die Parteien stritten um die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung und um den Anspruch des Arbeitnehmers auf die Zahlung zweier ausstehender Monatsgehälter.

Das LAG erklärte, dass die fristlose Kündigung wirksam ausgesprochen worden sei. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung könne nicht nur die Verletzung der arbeitsvertraglichen Hauptpflichten, sondern auch der Nebenpflichten sein. Denn die Parteien eines Arbeitsvertrags seien zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Vertragspartners verpflichtet. Daher hätte der Arbeitnehmer sich die betrieblichen Unterlagen und Daten nicht aneignen und diese für betriebsfremde Zwecke vervielfältigen dürfen, so das LAG. Damit habe der Arbeitnehmer in schwerwiegender Weise gegen seine Rücksichtnahmepflicht verstoßen.

Nach Überzeugung des Gerichts habe der Arbeitnehmer die betrieblichen Unterlagen an seine private Mail-Adresse gesendet, um seine Tätigkeit bei dem neuen Arbeitgeber vorzubereiten. Dies sei weder mit dem Einverständnis des Arbeitsgebers geschehen noch durch Regelungen in dem Arbeitsvertrag gedeckt gewesen. Dies stelle einen erheblichen Vertragsverstoß dar, der auch ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sei, führte das Gericht aus. Dem Arbeitgeber sei es nicht mehr zumutbar gewesen, dass Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen.

Die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Im Arbeitsrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten Arbeitgeber in Fragen rund um die Kündigung und anderen arbeitsrechtlichen Themen.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 31 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert