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Bei verspäteter Krankmeldung riskieren Arbeitnehmer eine Abmahnung

R+V-Infocenter: Je schneller, desto besser

Bei verspäteter Krankmeldung riskieren Arbeitnehmer eine Abmahnung

Wiesbaden, 19. Oktober 2017. Der Kopf dröhnt, die Nase läuft, der Hals kratzt: Wer nicht arbeiten gehen kann, darf die Krankmeldung nicht hinauszögern. Andernfalls droht eine Abmahnung.

Chef möglichst schnell informieren
Laut Gesetz müssen Arbeitnehmer ihre Krankheit „unverzüglich“ melden. „Am besten ist es, schon vor dem normalen Arbeitsbeginn Bescheid zu sagen“, rät Axel Döhr, Rechtsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Zwar ist die Uhrzeit, wann sich Mitarbeiter krankmelden müssen, im Entgeltfortzahlungsgesetz nicht genau aufgeführt, da dies von der Art der Tätigkeit abhängt. Fest steht aber, dass Kranke den Anruf beim Chef oder die Email an die Personalabteilung nicht hinauszögern dürfen. „Schließlich hat das Unternehmen nur so eine Chance, auf den Ausfall zu reagieren“, erklärt R+V-Experte Döhr.

Vor Arbeitsbeginn anrufen
Konkret bedeutet das: Wer normalerweise um 9 Uhr anfängt zu arbeiten, sollte bis dahin auch seinen Arbeitgeber informieren – und sich erst danach wieder ins Bett legen oder zum Arzt gehen. Auch der voraussichtliche Zeitraum der Erkrankung ist eine wichtige Information für den Arbeitgeber.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage – wobei Samstag, Sonntag und Feiertage mitzählen – muss der Kranke dem Unternehmen spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ein ärztliches Attest vorgelegen. Vorsicht: Diese Vorlagepflicht gilt bei manchen Unternehmen bereits ab dem ersten oder zweiten Tag. Das klärt ein Blick in den Arbeitsvertrag, die Betriebsvereinbarung oder den Tarifvertrag.

www.infocenter.ruv.de

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Firmenkontakt
Infocenter der R+V Versicherung
Brigitte Römstedt
Raiffeisenplatz 2
65189 Wiesbaden
06 11 / 533 – 46 56
brigitte.roemstedt@ruv.de
http://www.infocenter.ruv.de

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Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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