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Kündigungsschutzklage und parallel ein neuer Job?

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Kündigungsschutzklage und parallel ein neuer Job?

Arbeitsrecht

Bei Kündigungsschutz lohnt sich Kündigungsschutzklage: Für Arbeitnehmer, die Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießen, lohnt sich eine Kündigungsschutzklage fast immer. Das ist der Fall, wenn sie seit mindestens sechs Monaten bei ihrem Arbeitgeber tätig sind und in ihrem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden. Der Arbeitgeber braucht dann einen Kündigungsgrund, für dessen Vorliegen er im Prozess voll beweispflichtig ist.

Beendigung durch Vergleich

In der Praxis enden die allermeisten Kündigungsschutzprozesse mit einem Vergleich der Parteien. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Rahmen meist eine hohe Abfindung dafür, dass der Arbeitnehmer sein Begehren nicht weiter verfolgt, kauft ihm also quasi den Kündigungsschutz ab. Die Bereitschaft des Arbeitgebers, eine hohe Abfindung zu zahlen, ergibt sich aus dem Risiko, dass die Kündigung möglicherweise unwirksam ist und er letztlich den Arbeitnehmer wieder zurücknehmen und ihm dazu noch den Lohn für die gesamte Zwischenzeit nachzahlen muss, ohne dass dieser gearbeitet hätte (sog. Annahmeverzugslohn).

Niedrigere Abfindung bei neuem Job?

Das bedeutet allerdings umgekehrt, dass sich die Bereitschaft des Arbeitgebers, eine hohe Abfindung zu zahlen, in Grenzen halten wird, wenn er erfährt, dass der Arbeitnehmer schon einen neuen Job angenommen hat. In diesem Fall müsste sich nämlich der Arbeitnehmer auf seinen Annahmeverzugslohn den Verdienst aus dem neuen Job anrechnen lassen, sodass die drohende finanzielle Belastung für den Arbeitgeber deutlich niedriger ausfallen würde.

Tipp für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer bedeutet das also Folgendes: Wer einen besonders lukrativen Job in Aussicht hat, der sollte diesen auch annehmen, aber nach Möglichkeit dafür sorgen, dass der alte Arbeitgeber davon nichts mitbekommt. So bewahrt man sich seine gute Verhandlungsposition im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses. Noch besser für Abfindungsverhandlung ist es natürlich, wenn der Arbeitnehmer erst gar keinen neuen Job annimmt, sondern in der Zwischenzeit die Füße stillhält, sich vielleicht auch einfach mal etwas erholt und seine Bewerbungsunterlagen ordnet, sodass er wieder starten kann, wenn das Verfahren beendet ist.

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag?

Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de

Was wir für Sie tun können

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten.

21.9.2017

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

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Bredereck & Willkomm
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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