Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Hong Kong Tourism Board startet globale Kampagne „Only in Hong Kong“

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Box stellt neue Kontrollfunktionen für KI-Agenten mit Zugriff auf Unternehmensinhalte vor

Allgemein
Juli 22, 2026

Mehr als eine Tragehilfe: Wie Papiertragetaschen Handel, Gastronomie und Markenauftritt verbinden

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Extreme Networks begleitet Bond Almand auf seiner Solo-Radtour zu allen NFL-Stadien

Immobilien
Juli 22, 2026

Kurzfristige Verkaufsentscheidungen: Professionelle Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 22, 2026

Wissenschaftler warnen vor Tigermücken

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 22, 2026

Schüleraustausch ist zurück – doch Deutschland verliert als Gastland

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Ajman von Numbeo Safety als sicherste Stadt der Welt ausgezeichnet

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 22, 2026

(Fris)Urlaub? Jeder zweite Mann würde sich im Ausland verschönern lassen

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Fewobird übernimmt Reiseportal Urlaub-mit-Hund.de

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 22, 2026

Philips Evnia 4K-QD-OLED-Gaming-Monitor vereint 165-Hz-Geschwindigkeit mit beeindruckender Bildqualität

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 22, 2026

Prognoseanpassung: Schwäche im Maschinenbau belastet Hoenle Gruppe

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 22, 2026

Neuer CAD-Konverter für den digitalen roten Faden

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 22, 2026

Birke in der Phytotherapie – Birkenpech als uraltes Heilmittel neu entdeckt

Gerichte müssen Urteile öffentlich machen

ARAG Experten über eine aktuelle BGH-Entscheidung und deren Folgen

Gerichte müssen Urteile öffentlich machen

Jeder hat das Recht, bei den Gerichten eine anonymisierte Abschrift von Urteilen zu verlangen, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich fest. Und zwar bereits, bevor die Rechtsmittelfrist endet. Das dürfte insbesondere Journalisten freuen, da ihre Berichterstattung bislang gerne mit dem Argument ausgebremst wurde, die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig. Aber auch Verbraucher können sich das Urteil des BGH (Az.: IV AR (VZ) 2/16) zu Nutze machen.

Der Fall
Es waren nicht etwa Journalisten, die den Stein ins Rollen gebracht hatten, sondern eine Bank, die wegen einer fehlerhaften Anlageberatung in einen Rechtsstreit verwickelt war. In dem Verfahren erging ein Hinweisbeschluss, der die Bank veranlasste, ihre Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückzunehmen. Den Beschluss wollten Anwälte, die in ähnlichen Fällen tätig waren, einsehen. Das wollte die Bank unbedingt vermeiden. Sie berief sich dabei auf die Zivilprozessordnung (ZPO), wonach ein rechtliches Interesse an der Einsicht in die Prozessakten erst glaubhaft dargelegt werden muss (§ 299 Absatz 2). Doch die Bundesrichter machten der Bank einen Strich durch die Rechnung. Sie entschieden, dass die Regeln der Akteneinsicht hier gar nicht anwendbar seien. Vielmehr habe die Justiz eine Pflicht zur Publikation von Urteilen und deshalb jeder Interessierte ein Recht auf Überlassung einer geschwärzten Abschrift.

Vorteile für Verbraucher
In einer zunehmend komplexen Rechtsordnung ist der Zugang zu Informationen immens wichtig. Mit dem aktuellen Urteil des BGH kann nun jedermann zuverlässig in Erfahrung bringen, welche Rechte und Pflichten er hat. Und zwar ohne irgendwelche Voraussetzungen erfüllen zu müssen. Verbraucher können sich nun ganz konkret über die aktuelle Rechtslage informieren. Und sie können sich schützen, wie der Fall der Bank zeigt. Denn erst durch die Veröffentlichung des Hinweisbeschlusses haben auch andere Bankkunden die Möglichkeit, sich auf die Rechtsansicht des Gerichts zu berufen.

Vorteile für Journalisten
Sorgfältige Recherchen sind die Basis für ordentlichen Journalismus. Und dazu gehören auch Gerichtsurteile. Künftig können Journalisten nun aktuell über gerichtliche Entscheidungen berichten und müssen nicht, wie etwa im Falle des Fußballfunktionärs Uli Hoeneß, monatelang auf Informationen vom Gericht warten.
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 43 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert