Neuigkeiten Timeline

Mode, Trends, Lifestyle
Oktober 31, 2026

Trend Denim-Set: So kombinierst du Double Denim richtig

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 31, 2026

UNO: Rabat bezeichnet das Ende der MINURSO als „bedeutenden Schritt“ und bekräftigt sein Bekenntnis zur Aufrechterhaltung des Waffenstillstands

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 31, 2026

Du willst ein großartiges Leben, aber empfindest Arbeit als Strafe?

Immobilien
Oktober 31, 2026

Gastronomieexperte Thomas Knigge schließt sich mit Caupona Consulting dem Netzwerk der Hotel Investments AG an

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 31, 2026

Zwangsversteigerung abwenden: Diese Wege gibt es

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 31, 2026

Berufung: Warum ein neuer Anwalt Chancen erkennen kann

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Oktober 31, 2026

Handgemachte Vorfreude: Adventskalender einfach selbst machen

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 31, 2026

Podcast 3292: Du willst ein großartiges Leben, aber bist nicht bereit, alles dafür zu geben? Du träumst von einem außergewöhnlichen Leben, von Freihe

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 30, 2026

EU-Verpackungsverordnung PPWR

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 30, 2026

Du machst dich mit deinen Problemen selbst kaputt

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 30, 2026

Michael Strauss: Welche digitalen Fähigkeiten Unternehmen brauchen

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 30, 2026

HKL zeigt Farbe

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 30, 2026

Weltspartag 2026: Mit drei Spartöpfen die eigenen Finanzen besser organisieren

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 30, 2026

Ayurveda-Kochkurse neu gedacht: Jahreszeiten-Kochkurse

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Rechtsverletzung durch Weiterleitung der Kontakte per WhatsApp +++
Wer über WhatsApp die Telefonnummern seiner Kontakte automatisch an das Unternehmen weiterleitet, ohne die Betroffenen vorher um Erlaubnis zu fragen, begeht laut ARAG eine Rechtsverletzung (AG Bad Hersfeld, Az.: F 120/17 EASO).

+++ Verkehrssicherungspflicht durch Sichtprüfung von Bäumen +++
Eigentümer von Bäumen müssen darauf achten, dass durch die Bäume keine Schäden entstehen. Handelt es sich um Privatleute, beschränkt sich die Verkehrssicherungspflicht allerdings auf eine äußere Sichtprüfung, die in zeitlich angemessenen Abständen vorzunehmen ist. Erst, wenn sich hierbei für einen Laien erkennbare Probleme zeigen, muss laut ARAG ein Baumfachmann hinzugezogen werden (OLG Oldenburg, Az.: 12 U 7/17).

Langfassungen:

Rechtsverletzung durch Weiterleitung der Kontakte per WhatsApp
Wer über WhatsApp die Telefonnummern seiner Kontakte automatisch an das Unternehmen weiterleitet, ohne die Betroffenen vorher um Erlaubnis zu fragen, begeht eine Rechtsverletzung. Im konkreten Fall hatte ein Junge den Ausführungen zufolge ein eigenes Smartphone zum 11. Geburtstag bekommen und dieses nach Auffassung der Eltern exzessiv genutzt. Auf dem Gerät gespeichert waren über 20 Kontakte, darunter Familienangehörige, Mitschüler, Freunde und Nachbarskinder. Laut Geschäftsbedingungen von WhatsApp ist die Nutzung allerdings erst ab dem 13. Lebensjahr gestattet, das der Sohn noch nicht erreicht hatte. Mit dem Urteil wurde die Mutter verpflichtet, von allen Personen, die aktuell im Adressbuch des Smartphones ihres Sohnes gespeichert sind, schriftliche Zustimmungserklärungen einzuholen, ob diese Personen mit der Weitergabe an WhatsApp auch einverstanden sind. Zudem wurde der Mutter eine persönliche Weiterbildung zur digitalen Mediennutzung aufgetragen. Wer durch seine Nutzung von WhatsApp „diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden“, heißt es laut ARAG Experten in dem Urteil (AG Bad Hersfeld, Az.: F 120/17 EASO).

Verkehrssicherungspflicht durch Sichtprüfung von Bäumen
Eigentümer von Bäumen müssen darauf achten, dass durch die Bäume keine Schäden entstehen. Eine Frau hatte im verhandelten Fall ihr Auto unter einer Rotbuche an einer Wohnanlage geparkt. Als sie zum Auto zurückkam, war ein Ast heruntergefallen und hatte das Auto beschädigt. Der Sachschaden betrug rund 9.000 Euro. Die Frau verlangte das Geld von der Hausverwaltung, die von den Eigentümern mit der Unterhaltung der Wohnanlage beauftragt worden war. Sie argumentierte, die Hausverwaltung habe den Baum nicht ausreichend untersucht und überwacht. Ein im Prozess eingeholtes Sachverständigengutachten ergab, dass die Rinde an einer Astgabelung länglich verdickt war, was ein Anzeichen für eine mögliche Instabilität ist. Die Klägerin war der Auffassung, die Hausverwaltung hätte deswegen fachmännischen Rat einholen müssen. Das Gericht wies die Klage ab. Zwar müsse der Eigentümer eines Baumes grundsätzlich dafür Sorge tragen, dass von dem Baum keine Gefahr ausgehe. Er müsse daher auch die Bäume auf seinem Grundstück auf Schäden und Erkrankungen und auf ihre Standfestigkeit regelmäßig untersuchen. Dies gelte in erhöhtem Maße, wenn der Baum im Bereich von Verkehrsflächen stehe und damit potenziell andere Personen gefährde. Privatleute müssten nicht laufend, sondern nur in angemessenen zeitlichen Abständen eine äußere Sichtprüfung durchführen. Vorliegend sei die Instabilität der Rotbuche nur für einen Baumfachmann mit forstwirtschaftlichem Wissen, nicht aber für einen Laien erkennbar gewesen. Der Hausverwaltung sei daher kein Vorwurf zu machen – die Frau müsse daher ihren Schaden selbst tragen, erklären ARAG Experten (OLG Oldenburg, Az.: 12 U 7/17).

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 51 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert