Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Oktober 22, 2026

Monteurzimmer vermieten: weniger Aufwand als im Tourismus

Medien, Kommunikation
Oktober 22, 2026

Wiener xchannels.ai startet mit strategischer Partnerschaft im Silicon Valley in den US-Markt

Immobilien
Oktober 22, 2026

Hotel Investments AG: Hotelbetreiber sucht Hotels zur Pacht in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Wissenschaft, Forschung, Technik
Oktober 22, 2026

NavVis zum „Innovator des Jahres 2026“ gekürt

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 22, 2026

Echter Luxus ist, über deine Zeit selbst zu bestimmen

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 22, 2026

Controlware belegt ersten Platz mit Platin-Auszeichnung bei den IP-Insider Readers’ Choice Awards 2026

IT, NewMedia, Software
Oktober 22, 2026

Erster interaktiver KI-Video-Avatar einer bayerischen Gemeinde!

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 22, 2026

On-Prem-Telefonie „Made in Germany“: STARFACE stellt neue Generation leistungsstarker UCC-Appliances vor

Vereine, Verbände
Oktober 22, 2026

Studierende holen Bronze bei der Hochschul-WM im Bridge

Elektro, Elektronik
Oktober 22, 2026

BURGER GROUP präsentiert neue skalierbare Planetengetriebe-Plattform

Elektro, Elektronik
Oktober 22, 2026

Staatssekretär Tobias Gotthardt besucht TQ-Group in Delling

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 22, 2026

TTPCG® bietet Singles und seinen Franchisenehmern Neues

Mode, Trends, Lifestyle
Oktober 22, 2026

13 Jahre Boxspringwelt: E-Commerce-Expertise und konsequente Kundenorientierung

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 22, 2026

ThoughtSpot stellt AgentSpot vor: Von Chatbots zur Multiplayer-KI

Darf der Arbeitgeber den Urlaub verweigern?

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsecht Berlin und Essen.

Darf der Arbeitgeber den Urlaub verweigern?

Arbeitsrecht

Arbeitgeber muss gesetzlichen oder vertraglichen Urlaub gewähren

Zunächst einmal gilt, dass Arbeitnehmer jedenfalls einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub haben, sofern sie länger als sechs Monate beim Arbeitgeber beschäftigt sind (§ 4 Bundesurlaubsgesetz). Dieser beträgt 24 Werktage bei einer Sechstagewoche bzw. 20 Tage bei einer Fünftagewoche. Sind im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung mehr Urlaubstage vereinbart, muss der Arbeitgeber wiederum den dort vorgesehenen Urlaub gewähren.

Konkreter Urlaubszeitraum als Streitpunkt

Probleme können natürlich immer dann auftreten, wenn der Arbeitnehmer zu einer bestimmten Zeit in den Urlaub möchte (z. B. während der Schulferien), die besonders begehrt ist, und der Arbeitgeber aber wiederum zumindest einige Mitarbeiter benötigt, um den Betrieb am Laufen zu halten. Oder aber umgekehrt es sind bestimmte Betriebsferien von Arbeitgeberseite vorgesehen und der Arbeitnehmer soll zwingend in dieser Zeit seinen Urlaub nehmen.

Urlaubswunsch des Arbeitnehmers ist zu berücksichtigen

Der Arbeitnehmer muss seinen Urlaub verlangen. Das tut er auf die jeweils im Betrieb übliche Art und Weise, z. B. durch einen entsprechenden Antrag oder das Eintragen in eine Liste. Der Arbeitgeber hat diesen Urlaubswunsch dann zu berücksichtigen. Er hat den Urlaub also grundsätzlich zu gewähren, es sei denn es stehen dringende betriebliche Belange entgegen.

Dringende betriebliche Belange

Als solcher Grund kommt in Betracht, dass zu einem bestimmten Zeitraum besonders viel Arbeit anfällt und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer deshalb zwingend benötigt. Oder aber auch der Umstand, dass eine große Mehrheit an Arbeitnehmern mit schulpflichtigen Kindern zu einem bestimmten Zeitraum in den Urlaub möchte, der Arbeitgeber aber nur einen gewissen Anteil an Mitarbeitern entbehren kann und deshalb Grenzen ziehen muss. Dann kann er manchen Arbeitnehmern ihren Urlaubswunsch verwehren. Er hat aber wiederum bei der Frage, wem er Urlaub gewährt und wem nicht, einen gerechten Ausgleich vorzunehmen. Das bedeutet z. B., dass ein Mitarbeiter, der in einem Jahr zur gewünschten Zeit den Urlaub antreten durfte, während ein anderer ausweichen musste, im nächsten Jahr dann auszuweichen hat, sodass der andere Arbeitnehmer den gewünschten Urlaub nehmen kann.

Klage des Arbeitnehmers möglich

Sofern der Arbeitnehmer davon überzeugt ist, dass ihm der Urlaub zu einer bestimmten Zeit zusteht, und der Arbeitgeber sich weigert, diesen zu gewähren, kommt auch eine Klage in Betracht. Das geht aber immer einher mit einer nicht unerheblichen Belastung des Arbeitsverhältnisses und will deshalb gut überlegt sein. Es empfiehlt sich, hier nicht unbedingt auf sein vermeintliches Recht zu pochen und einen Konflikt möglichst auf der sozialen Ebene zu lösen. Andernfalls schafft man unter Umständen ein sehr unangenehmes Klima und landet vielleicht sogar beim Arbeitgeber auf der Abschlussliste, der dann eine entsprechende Gelegenheit abwartet, um den Arbeitnehmer mit einer Kündigung loszuwerden.

13.7.2017

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 54 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert