Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 8, 2026

Beruf oder Studium: Eine neue Lebensphase beginnt

Auto, Verkehr
September 8, 2026

Delta Electronics verlagert schottischen Engineering-Hub in neue Räumlichkeiten, um Lösungen für industrielle Elektrofahrzeuge weiter zu stärken

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 8, 2026

Sepsis: Wenn der Zahn zum Notfall wird

Immobilien
September 8, 2026

Erfolgreicher BUY+HOST Programm-Abschluss in Bremen mit Oliver Fischer und Hendrik Kuhlmann

Allgemein
September 8, 2026

Kann KI journalistisch entscheiden, wann ein Pressetext Nachrichtenwert hat?

Medien, Kommunikation
September 8, 2026

SEO für Maschinenbau und Industrie: RED RAM MEDIA richtet Sichtbarkeit am Beschaffungsprozess aus

Kunst, Kultur
September 8, 2026

Der Manga Day 2026 in den Spandau Arcaden: Großes Community-Event mit Cosplay, Gratis-Mangas und Pokémon-Tauschbörse

IT, NewMedia, Software
September 8, 2026

KI-Sichtbarkeit: Wie Unternehmen mit GEO und AEO in die Antworten von Claude, ChatGPT, Gemini und Perplexity kommen

Medien, Kommunikation
September 8, 2026

KI-Telefonie für KMU: Handwerker immer erreichbar

Garten, Bauen, Wohnen
September 8, 2026

Nach der Hitze kommt die Heizsaison: Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für Luft-Luft-Wärmepumpen ist

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 8, 2026

Exklusiver Stand von Althea Deutschland auf der „Viszeralmedizin 2026“ in Hamburg

IT, NewMedia, Software
September 8, 2026

audius sorgt für Sicherheit beim Wildtierportal Baden-Württemberg

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 8, 2026

Brick Towers und urble: Langfristiges Sparen mit Bitcoin und Schweizer Franken neu gedacht

Wissenschaft, Forschung, Technik
September 8, 2026

Forensische Bilddaten automatisiert zusammenführen und Befundung nachvollziehbarer machen

Gewerberaummietverträge: BGH zur doppelten Schriftformklausel

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Gewerberaummietverträge: BGH zur doppelten Schriftformklausel

Mietrecht

Schriftform von besonderer Bedeutung

Geht es darum, einen Gewerberaummietvertrag abzuschließen, kommt der Schriftform eine besondere Bedeutung zu. Das BGB sieht im § 550, der über § 578 II BGB Anwendung findet, vor, dass der Vertrag vorzeitig gekündigt werden kann, wenn die Anforderungen im Hinblick auf die Schriftform nicht gewahrt werden. Das ist immer dann verheerend, wenn eine der Vertragsparteien, sei es nun der Mieter oder der Vermieter, Investitionen in erheblichem Umfang getätigt haben – in dem Glauben, dass der Vertrag über einen längeren Zeitraum laufen würde.

Anforderungen an die Schriftform

Zur Wahrung der Schriftform gehört nicht nur allein ein schriftliches Dokument mit den Unterschriften der Parteien. In der Praxis wird man ohnehin kaum auf mündliche Gewerberaummietverträge stoßen. Es müssen auch wesentliche Angaben, wie z. B. die vollständige Bezeichnung der Parteien, eine hinreichend genaue Beschreibung der Mietsache etc., enthalten sein und spätere Änderungen des Vertrags ordnungsgemäß schriftlich niedergelegt werden.

Schriftformklausel und doppelte Schriftformklausel

Um sicherzugehen, dass diese Anforderungen gewahrt werden, waren in der Praxis zunächst sog. Schriftformklauseln verbreitet. Demnach sollten alle Änderungen bzw. Ergänzungen des Vertrags schriftlich erfolgen müssen. Diese Klauseln könnten jedoch mündlich wieder abbedungen werden, entschied der BGH. Die Reaktion der Praxis waren dann die doppelten Schriftformklauseln, die vorsahen, dass abweichende Vereinbarungen im Hinblick auf die einfache Schriftformklausel wiederum nur in schriftlicher Form erfolgen durften.

Individualabrede auch bei doppelter Schriftformklausel vorrangig

Aus einem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs ergibt sich nun, dass auch bei der doppelten Schriftformklausel eine etwaige Individualabrede Vorrang hat. Die Parteien können also davon ebenfalls mündlich abweichen (BGH, Beschluss v. 25.1.2017, XII ZR 69/16).

Lange Laufzeit nur bei Wahrung der Schriftform garantiert

Wem es auf eine lange Laufzeit des Vertrags ankommt, der sollte für sich aus dem BGH-Beschluss in erster Linie folgende Konsequenz ziehen: Bei jeder Änderung des Gewerberaummietvertrags sollte man ganz genau darauf achten, dass die Schriftform eingehalten wird. Sicher geht man hier nur, wenn man dafür sorgt, dass der gesamte Vertrag inklusive der gewünschten Änderungen neu aufgesetzt und von beiden Parteien erneut unterzeichnet wird. Ansonsten besteht stets das Risiko, dass am Ende doch für den anderen Vertragsteil die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung besteht.

15.06.2017

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter www.fernsehanwalt.com

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 31 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert