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„Tipps für sicheres Schwimmen in Seen und Freibädern“ – Expertengespräch der ERGO Versicherung

Sommer, Sonne, baden gehen

Das sommerliche Wetter lockt viele Badegäste an heimische Seen und in die Freibäder. Neben guter Laune und Erholung bringt Schwimmen leider auch immer einige Gefahren mit sich. So ertranken 2016 laut Deutscher Lebens-Rettungs-Gesellschaft 537 Menschen. Umso wichtiger ist es, beim Baden ein paar Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Rudolf Kayser, Unfallexperte von ERGO, gibt hilfreiche Tipps für sicheren Badespaß.

Welche Sicherheitsregeln sollten Badegäste beherzigen?

Generell ist es ratsam, zum Baden ein überwachtes Gewässer oder Schwimmbecken aufzusuchen. In Freibädern sind in der Regel Bademeister für die Sicherheit zuständig. An Badeseen sollten Wasserwacht oder Rettungsschwimmer vor Ort sein, damit bei einem Notfall schnelle Hilfe möglich ist. An öffentlichen Gewässern sollten Badende unbedingt die Hinweis-, Verbots- oder Warnschilder beachten – und niemals schwimmen, wenn beispielsweise wegen starker Strömungen ein Badeverbot herrscht! Zudem empfiehlt es sich, nur ausgewiesene Badebereiche zu nutzen. Sonst können möglicherweise ein schlammiger Untergrund, Schlingpflanzen unter Wasser oder versteckte Strömungen gefährlich werden. Ob Schwimmer oder Nichtschwimmer: Häufig sind Leichtsinn, Missachtung der Baderegeln oder Selbstüberschätzung Ursachen für Badeunfälle. Auch der Kreislauf kann Probleme bereiten: Um ihn zu schonen, ist es wichtig, langsam ins Wasser zu gehen oder sich im Freibad mit einer Dusche vor dem Baden abzukühlen. Friert der Badende im Wasser, sollte er sich schnellstmöglich am Ufer oder Beckenrand aufwärmen. Denn ein unterkühlter Körper kann Desorientierung, Müdigkeit oder sogar Kreislaufversagen zur Folge haben. Für gute Schwimmer gilt: Während des Schwimmens die Entfernung zum Ufer im Blick behalten! Für den Rückweg müssen noch genügend Kraftreserven vorhanden sein. Sind auf einem See Schiffe oder Boote unterwegs, ist besondere Vorsicht geboten: Ihre Sogwirkung ist nicht zu unterschätzen! Schwingt das Wetter plötzlich um und Gewitterwolken ziehen auf, sollten Badende umgehend den See oder das Becken verlassen. Da Wasser den elektrischen Strom gut leitet, trifft ein Blitzeinschlag einen weit entfernten Schwimmer ebenso stark, als hätte ihn der Blitz direkt getroffen.

Worauf sollten Eltern mit Kindern achten?

Ganz wichtig: Die Kinder sollten schwimmen lernen. Laut einer aktuellen Umfrage der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) sind 59 Prozent der 10-Jährigen keine sicheren Schwimmer. In schwierigen Situationen werden die Kinder dann schnell panisch. Aber auch wenn sie gute Schwimmer sind, sollten Eltern ihre Kleinen bei einem Ausflug an einen Badesee immer im Auge behalten. Hilfreich ist es, sich zunächst gemeinsam mit dem Nachwuchs am Ufer zu orientieren, das Wasser zu erkunden und die Tiefe zu überprüfen – damit „Wasserbomben“ nicht zu Verletzungen führen. Denn nichts ist für Kinder schöner, als ins Wasser zu springen. Dabei sollten die kleinen Badegäste Rücksicht auf andere nehmen und sich vergewissern, dass sie niemanden gefährden. Für Kinder bis zu einem Alter von drei Jahren kann bereits ein seichtes Gewässer gefährlich sein: Fallen sie ins Wasser, fehlt ihnen die Orientierung, um alleine wieder aufzustehen. Sind Kinder mit dem Wasser vertraut oder besitzen bereits ein Schwimmabzeichen wie das „Seepferdchen“, bedeutet das nicht, dass sie unbegleitet ins Wasser gehen können. Ihre Kraft reicht meist nur für kurze Strecken. Am besten ist es, wenn jemand nebenher schwimmt – denn wenn Kinder etwa Wasser schlucken, sind sie möglicherweise überfordert und geraten schlimmstenfalls in Panik. Auch mit Schwimmflügeln oder -gürteln sollten sie nicht unbeobachtet bleiben. Gummitiere oder Luftmatratzen sind als Hilfsmittel weniger geeignet: Im Eifer des Gefechts können sie den Kindern aus den Händen rutschen und außer Reichweite geraten oder sie treiben damit ins tiefere Wasser ab. Daher sollten Eltern mit dem Nachwuchs immer in Sicht- und Rufkontakt bleiben.

Gibt es in Freibädern besondere Gefahrenquellen?

In Freibädern kann es bereits am Beckenrand zu Unfällen kommen. Denn oftmals stehen oder sitzen dort Badegäste – die zum Beispiel ihren schwimmenden Nachwuchs im Blick haben. Aber auch spielende Kinder oder ausgelassene Teenager tummeln sich hier gerne. Kollisionen sind da vorprogrammiert. Mögliche Folgen: Ein verdrehtes Knie, Kopfverletzungen oder Knochenbrüche. Aber auch der Sprungturm hat Gefahrenpotential. Zwar ist der Landungsbereich meist ein separates Becken, doch sollten wagemutige Turmspringer vor dem Absprung nach unten blicken und sicherstellen, dass sich dort niemand aufhält. Sind Sprünge vom Beckenrand erlaubt, ist darauf zu achten, dass das Wasser tief genug ist. Andernfalls besteht die Gefahr von Schädel-, Hirn- und Halswirbelverletzungen. Bei Wasserrutschen sollten Kinder den nötigen Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten, um schmerzvolle Zusammenstöße zu vermeiden. Unten angekommen am besten das Auffangbecken sofort verlassen. Was sowohl Schwimmbad- als auch Badeseebesucher wissen sollten: Bei einem Freizeitunfall greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht. Auf der sicheren Seite ist deshalb, wer sich im Fall der Fälle auf den Schutz seiner privaten Unfallversicherung verlassen kann.
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Die Gesellschaft gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
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