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Flip-Flops: Autofahrer aufgepasst!

ARAG Experten zu besonders sommerlichem Schuhwerk am Steuer

Flip-Flops: Autofahrer aufgepasst!

Die Frage, was im Straßenverkehr erlaubt oder verboten ist, erhitzt regelmäßig die Gemüter. Bei hohen Temperaturen fragen sich viele Autofahrer, ob das Fahren mit sehr sommerlichem Schuhwerk erlaubt ist. ARAG Experten geben Auskunft.

Die Schuhfrage und die StVO
Die gute Nachricht für alle Modefreunde und Schuhmuffel: Gleichgültig, ob mit Flip-Flops, High-Heels oder barfuß – Autofahren geht mit jedem oder sogar ganz ohne Schuhwerk. Verbote in diese Richtung gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht, daher droht bei einer Verkehrskontrolle auch kein Bußgeld. Doch damit ist die Schuhfrage noch nicht abschließend beantwortet, ergänzen ARAG Experten. Denn in der StVO heißt es schon in der ersten Vorschrift (§ 1 Abs. 2 ): „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Autofahrer müssen also auch dünn-beschuht jederzeit in der Lage sein, im Straßenverkehr angemessen reagieren zu können. Geschieht ein Unfall, der womöglich auf das Schuhwerk zurückzuführen ist, wird der Verursacher unter Umständen nicht nur strafrechtlich und bußgeldrechtlich zur Verantwortung gezogen, sondern bekommt auch noch Probleme mit seiner Versicherung.

Verkehrsunfall mit Flip-Flops
Geschieht tatsächlich ein Verkehrsunfall, argumentieren Versicherungen unter Umständen mit grober Fahrlässigkeit des Fahrers, wenn er kein festes Schuhwerk getragen hat. Doch ob die Vollkaskoversicherung die Regulierung des Schadens deshalb teilweise oder gänzlich verweigern kann, müssen die zuständigen Gerichte beurteilen. So urteilte das Oberlandesgericht in Bamberg beispielsweise, dass ein Autofahrer, der nur mit Socken fährt, gegen seine Sorgfaltspflicht verstößt. Folgen hat dies für ihn laut Gericht aber nur, wenn es zum Unfall kommt (OLG Bamberg, Az.: 2 Ss OWI 577/06). Die Richter führten weiterhin an, dass ein lichtes, loses Schuhwerk das Treten der Pedale erschweren und damit ein rechtzeitiges Bremsen verhindern kann. Außerdem können sie vom Fuß fallen und so die Pedale blockieren. Vergleichbare Fälle, in denen der Versicherung Recht zugesprochen worden ist, sind allerdings sehr selten. Zudem liegt die Beweislast, dass der Fahrer aufgrund des Schuhwerks tatsächlich grob fahrlässig gehandelt hat, beim Unfallgegner bzw. bei der Versicherung, so ARAG Experten.

Praxistipp
Obgleich zumeist die Kfz-Versicherung zahlt, sollte zum Autofahren ein festes Schuhwerk getragen werden. ARAG Experten empfehlen, sich schon zu Beginn des Sommers noch ein Paar leichte, festere Schuhe zum Fahren ins Auto zu legen.

Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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