Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Der Countdown läuft – datenschutzkonforme IT-Sicherheitslösungen sollten spätestens jetzt auf den Weg gebracht werden

2. Teil BSI-KRITIS-Verordnung beschlossen – weitere Versorger in der Pflicht

Der Countdown läuft - datenschutzkonforme IT-Sicherheitslösungen sollten spätestens jetzt auf den Weg gebracht werden

Eine der KRITIS-Branchen ist das Gesundheitswesen
Quelle. Fotolia ©upixa

Kiel – Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nimmt künftig Versorgungsunternehmen für besonders gesellschaftsrelevante kritische Infrastrukturen (KRITIS) noch stärker in die Pflicht. Am 31. Mai beschloss die Bundesregierung den zweiten Teil der Rechtsverordnung zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes.

Weitere Branchen von BSI-KRITIS-Verordnung erfasst

Damit unterliegen nun auch größere Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) aus den Branchen Gesundheit, Finanzen und Versicherungen, Transport und Verkehr verschärften IT-Sicherheitsauflagen. Nach § 8a BSIG müssen diese innerhalb von zwei Jahren einen Mindeststandard an IT-Sicherheit nachweisen und den Schutz von Daten in sämtlichen ihrer Leistungsprozesse gewährleisten.

Wie genau der zukünftig regelmäßig zu meldende Standard und Nachweis für dessen Einhaltung zu gewährleisten ist, ist nur grob definiert. In jedem Fall müssen IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem „Stand der Technik“ eingesetzt und dem BSI als zentralem Ansprechpartner gemeldet werden. Das BSI hat dazu einen Forderungskatalog veröffentlicht. Ein belastbares Informationssicherheitsmanagement-System (ISMS) ist angeraten, um dauerhaft die Auflagen erfüllen zu können – im schlimmsten Fall Bußgelder zu vermeiden. Es sollte jedoch nicht als notwendiges Übel gesehen werden, sondern als Chance auf die Generierung neuer Mehrwerte.

Informationssicherheitsmanagement als Mehrwert nutzen

Ein modernes ISMS kann anhand von Logfiles Daten aus allen gewünschten ´Ecken´ eines Unternehmens nutzbar machen. Lösungen, die nicht nur als einzelnes SIEM (Sicherheitsinformations- und Ereignismanagement) einsetzbar sind, sondern als Plattform operieren, sind in der Lage, sämtliche IT-Prozesse abzubilden. Abweichungen werden so umfassend erfasst. Dadurch gelingt es, Datenströme nicht nur abzusichern. Positiver Doppelnutzen ist die Tatsache, dass anhand der gesammelten Daten diese nun auch im Hinblick auf die jeweils gewünschten Kriterien optimiert werden können. Maschinen- oder Computerausfälle können so beispielsweise vermieden und in ihrer Performance ver-bessert werden. Ein weiteres Einsatzszenario ist das Vorausdenken von Kundenverhalten, um Geschäftsprozesse besser anzupassen. Den Unternehmen steht damit ein Instrument zur Hand, ihre Pflichten nachweislich erfüllen zu können und gleichzeitig Mehrwerte in ihre Arbeitsabläufe einzubinden.

Für die Betreiber kritischer Infrastrukturen spielte das Thema Datensicherung bereits in den Landesdatenschutzgesetzen eine wichtige Rolle. Durch den zweiten Teil der BSI-KRITIS-Verordnung auf Basis des IT-Sicherheitsgesetzes und die anstehende EU-Datenschutzgrund-verordnung erhält dieses eine noch stärkere Bedeutung. In deren Folge werden Datenschutz-Auflagen und Sanktionen bei Nichteinhaltung deutlich verschärft. Ab welcher Größenordnung Unternehmen der jeweiligen Branchen von dieser Neuregelung betroffen sind, setzen die sogenannten Schwellenwerte des BSI fest.

Die Consist Software Solutions GmbH ist Spezialist für IT-Services und Software. Seine Kunden unterstützt der IT-Dienstleister im gesamten Software-Lifecycle, von Entwicklungsprojekten über die Wartung in der Betriebsphase, bis hin zu ergänzenden Big Data- und Security-Produkten. Mit mehr als 180 Mitarbeitern an den Standorten Kiel, Berlin und Frankfurt setzt Consist bundesweit qualitative Maßstäbe in den Bereichen Data Analytics, IT-Security und Managed Services. Gegründet 1994 am Stammsitz Kiel führt das Unternehmen seinen Wachstumskurs nachhaltig fort, der Consist zu einem der erfahrensten IT-Dienstleister macht, dank ausgewiesener Mainframe-Kompetenz und hochqualifizierter Spezialisten für innovative Technologien. Ausgezeichnet mit dem großen Preis des Mittelstandes erhielt Consist in 2016 erneut den Premier-Sonderpreis.

Kontakt
Consist Software Solutions GmbH
Petra Sauer-Wolfgramm
Falklandstr. 1-3
24159 Kiel
+49(0)431/ 39 93 525
+49(0)431/ 39 93 999
sauer-wolfgramm@consist.de
http://www.consist.de

(Visited 31 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert