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Anwalt im Erbrecht (Baden-Baden) Schenkung ja oder nein?

Erbrecht: Damit das Haus im Pflegefall nicht weg ist – Informationen vom Anwalt für Baden-Baden / Bühl

Anwalt im Erbrecht (Baden-Baden) Schenkung ja oder nein?

Auch bei Schenkungen müssen gewisse Dinge mit dem Anwalt im Erbrecht besprochen werden. (Bildquelle: © aytuncoylum – Fotolia.com)

BADEN-BADEN. Im Alter möglichst lange Zuhause leben, das wünschen sich viele Menschen. Doch was passiert, wenn der Pflegefall eintritt und vielleicht eine voll-stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig wird? „Frühzeitig Verschenken statt erst vererben, das ziehen immer mehr Menschen mit Eigenheim in Betracht“, schildert Rechtsanwalt Michael Stiefvater, der in der Anwaltskanzlei Hafen und Kemptner Mandanten in Bühl und Baden-Baden berät, die ihre Immobilie bereits noch zu Lebzeiten gerne auf ihre Kinder oder andere Verwandte übertragen möchten. Denn bei der Schenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gibt es einiges zu beachten. Anwaltliche Unterstützung ist deshalb wichtig, weiß der Erbrechtsexperte.

Frage an den Anwalt (Baden-Baden): Was ist bei einer Schenkung im Blick auf das Erbrecht zu beachten?

Auch aus steuerlichen Gründen kann es Sinn machen, eine Immobilie schon zu Lebzeiten auf die Erben zu übertragen, um im Todesfalle Erbschaftssteuer zu sparen. „Allerdings gibt es auch hier ein Wenn und Aber“, schildert Jasmin Zahran, die ebenfalls in der Kanzlei in Bühl und Baden-Baden die erbrechtliche Beratung übernimmt. Denn im Falle einer Schenkung ist Wieder-Holen noch längst nicht gestohlen. Das liegt daran, dass jeder, der sein Eigentum im Rahmen einer Schenkung als Schenker überträgt, nach Bürgerlichem Gesetzbuch die Rückgabe seines Geschenks einfordern kann, wenn er selbst seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann. Klassischerweise ist das dann der Fall, wenn der Pflegefall eintritt. Dann kann es zu einem sogenannten Sozialhilferegress kommen, bei dem Sozialleistungsträger Ansprüche gegenüber den Beschenkten geltend machen und zwar in einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren nach der Schenkung. Was zudem viele Menschen nicht wissen: Behält sich der spätere Erblasser einen Nießbrauch an der Immobilie vor, beginnt die Zehn-Jahres-Frist nicht zu laufen. Die Beschenkten sind dann häufig erstaunt, wenn die Immobilie auch nach Ablauf dieser Frist noch zurückgefordert werden kann. Hier ist bei der Gestaltung eines Übergabevertrages daher einiges zu beachten.

Tipp vom Anwalt aus Baden-Baden: Wann ist die Schenkung von Vermögen zu empfehlen?

Wann eine Schenkung von Vermögen Sinn machen kann, ist nach Einschätzung von Rechtsanwalt Stiefvater niemals pauschal zu beantworten. Wenn eine Schenkung geplant ist, sollte nicht nur der mögliche Sozialregress diskutiert werden, sondern auch die Option einer Pflegevereinbarung und eines Nießbrauchs- bzw. Wohnrechts für den Schenker. Denn auch dabei gibt es Unterschiede: Beim Nießbrauchsrecht hat der Bewohner des Hauses noch Anspruch auf eventuelle Mieteinnahmen – und darauf im Regressfall auch der Sozialhilfeträger. Das Fazit von Jasmin Zahran: „Schenkungen können Sinn machen. Allerdings sollten mögliche Auswirkungen auch in noch ferner Zukunft dabei unbedingt in Betracht gezogen werden.“

Die Rechtsanwaltskanzlei wurde 1977 in Bühl gegründet und betreut seitdem erfolgreich zahlreiche Mandanten. Die Kanzlei verfügt über eine langjährige Erfahrung u. a. auf den Gebieten des Verkehrsrechts, Familien- und Erbrecht sowie dem Arbeitsrecht. Seit 2017 ist die Kanzlei neben dem Hauptsitz in Bühl auch in Baden-Baden vertreten.

Kontakt
Anwaltskanzlei Hafen Kemptner Stiefvater
Dr. Christian Müller
Eisenbahnstraße 23
77815 Bühl
07223 – 97 92 4 – 10
07223 – 97 92 4 – 11
mail@webseite.de
https://www.hafen-kemptner.de/

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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