Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
November 5, 2026

Elvio Robotics belegt zweiten Platz beim Startup Slam auf dem Europäischen Gesundheitskongress München

Computer, Information, Telekommunikation
November 5, 2026

estos erweitert ProCall Web um zentrale Kontaktverwaltung

Politik, Recht, Gesellschaft
November 5, 2026

Ende des Mandats der MINURSO: König Mohammed VI. legt die Prioritäten für die nächste Phase fest

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 5, 2026

PTA-DD: Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften gemäß Artikel 19 MAR

IT, NewMedia, Software
November 5, 2026

ENGAGE 2026: Smartsheet präsentiert vsActual

Handel, Dienstleistungen
November 5, 2026

GEMA-freie Weihnachtsmusik: USB-Stick für Unternehmen ohne laufende Abo-Kosten

Allgemein
November 5, 2026

DIE GEWINNER DES AUDITS & WETTBEWERBS „GEWÄHLT ZUM KUNDENSERVICE DES JAHRES 2027“ STEHEN FEST

Computer, Information, Telekommunikation
November 5, 2026

Markus Fleischer kehrt zu Kodak Alaris zurück

Medizin, Gesundheit, Wellness
November 5, 2026

Sketching Antimicrobial Resistance: ALEXA Shoppingcenter präsentiert Kunst-Ausstellung zum Thema antimikrobielle Resistenzen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 5, 2026

Digitale Personalakte ab 2027 Pflicht

Tourismus, Reisen
November 5, 2026

Vorweihnachtsgewinnspiel- 3 Nächte für bis zu 3 Personen im bayerischen Wald

Garten, Bauen, Wohnen
November 5, 2026

Wohnungsschimmel: Was hilft und wer ist verantwortlich?

Umwelt, Energie
November 5, 2026

Was hilft wirklich bei der Bioabfalltrennung? Universität Bonn präsentiert Ergebnisse eines Forschungsprojekts

Mode, Trends, Lifestyle
November 5, 2026

Wilfa führt Produre™ ein: die neue PFAS-freie Antihaftbeschichtung

Fluggastrechte bei Überbuchung

ARAG Experten erläutern, was Passagiere wissen sollten

Fluggastrechte bei Überbuchung

Einmal mehr machte die amerikanische Fluggesellschaft United Airlines mit dem gewaltsamen Rauswurf eines Passagiers Negativschlagzeilen. Zu dem handgreiflichen Zwischenfall kam es, weil der Flug überbucht war – eindeutig ein Fehler der Airline. ARAG Experten geben Auskunft über die Rechte von Fluggästen und wann die Fluggesellschaft den Transport verweigern darf.

Überbuchte Flüge
Überbuchte Flüge sind auch bei deutschen Airlines nicht ausgeschlossen. Entweder versagt bei der Belegung der Sitzplätze die EDV oder die Airline wollte sich vor sogenannten No-Shows, also Kunden, die trotz Reservierung nicht auftauchen, schützen. Das passiert in der Regel, indem sie einen gewissen Prozentsatz an Sitzen mehrfach besetzen. Erscheinen aber dann kurz vor Abflug wirklich alle, die reserviert haben, gibt es am Check-in-Schalter lange Gesichter. Bei der Lufthansa passiert das zwar nur rund jedem tausendsten Passagier. Wer deshalb am Boden bleiben muss, ist aber trotzdem der Dumme.

Fluggäste können abgewiesen werden…
…auch, wenn sie ein gültiges Ticket in Händen halten. Dass sich ein Vorfall wie bei United Airlines auch in Deutschland ereignet, ist jedoch sehr unwahrscheinlich. Das Bodenpersonal weiß in der Regel schon bei der Sitzplatzzuweisung, dass der Flug überbucht ist und nicht alle Passagiere mitfliegen können. Wer dann als letztes eincheckt oder ans Gate kommt, wird nicht mitgenommen, denn die Sicherheit geht vor – egal ob Linien- oder Charterflug. Fluggäste, die am Boden bleiben müssen, haben bei einer Überbuchung aber nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung, vorausgesetzt, sie fliegen von einem EU-Flughafen oder mit einer EU-Airline aus einem Drittland in die EU zurück.

Zurückgelassene Passagiere erhalten finanziellen Ausgleich
Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke: Für die Kurzstrecke (bis zu 1.500 km) gibt es 250 Euro, für die Mittelstrecke (bis 3.500 km beziehungsweise innerhalb der Europäischen Gemeinschaft) 400 Euro und für die Fernstrecke beziehungsweise für Flüge außerhalb der EU 600 Euro.

Beförderungsanspruch bleibt bestehen
Die Fluggäste des überbuchten Fluges können auf den nächsten Flug ausweichen. Bei den entstehenden Wartezeiten haben sie Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen, also auf Verpflegung, kostenlose Telefonate und ggf. auch auf eine Übernachtung. Diese Leistungen sind abhängig von der Dauer der Verspätung. Bei Nichtbeförderung oder einem um mehr als fünf Stunden verspäteten Abflug haben Reisende außerdem das Recht auf eine anderweitige Beförderung zum Zielort. Alternativ können sie sich auch für eine Erstattung des Ticketpreises entscheiden, werden dann aber von der Airline nicht weiter betreut.

Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 39 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert