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Kündigung wegen Schlechtleistung

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Kündigung wegen Schlechtleistung

Arbeitsrecht

„Der Arbeitnehmer muss lediglich tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann.“ Mit diesem Satz beschreibt das Arbeitsgericht Düsseldorf die Leistungspflicht des Arbeitnehmers. Was das bedeutet für eine Kündigung wegen Schlechtleistung, sagt Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Das Urteil (13.01.2017) stützt sich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: Der Arbeitgeber darf grundsätzlich nur kündigen bei „deutlicher und längerfristig“ schlechter Arbeitsleistung, der Arbeitnehmer muss sich anstrengen, um möglichst gute Arbeit zu leisten und seine „Reserven ausschöpfen“, die Anstrengungen müssen ihm aber „zumutbar“ sein.

Vor einer Kündigung wegen Schlechtleistung muss der Chef erst einmal abmahnen, dem Mitarbeiter die Chance geben, sich anzustrengen, seine Arbeit zu verbessern. Nur ausnahmsweise kann der Arbeitgeber verzichten auf die Abmahnung und gleich kündigen: Etwa wenn ein gehobener Angestellter viel Verantwortung trägt und mit seinen Fehlern schweren Schaden riskiert.

Bei den Hürden wundert es nicht, dass die Düsseldorfer Richter die Kündigung für unwirksam hielten; der Arbeitgeber musste den Mitarbeiter weiterbeschäftigen und seinen Lohn nachzahlen.

Haben Sie eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten wegen schlechter Arbeitsleistung? Lassen Sie prüfen, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt! Vor Gericht hat der Arbeitnehmer oft gute Chancen auf eine hohe Abfindung.

Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck noch heute an: Er sagt Ihnen, welche Chancen er für Ihre Kündigungsschutzklage sieht, welche Abfindung realistisch ist. Achtung: Nach der Kündigung gelten kurze Fristen, hält man sie nicht ein, vergibt man gute Chancen auf eine Abfindung, oder auf eine Weiterbeschäftigung.

Erfahrung im Kündigungsschutz, Vertretung bundesweit:
Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283

Fachanwalt Bredereck im Web:

http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung

www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht

www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum Arbeitsrecht

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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