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FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Hamburg hat am 3. März 2017 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta eröffnet (Az.: 67b IN 53/17).

Das Fondshaus Hamburg legte den FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta auf und bot ihn ab Juni 2009 zur Beteiligung an. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme in Höhe von 15.000 Euro an dem Schiffsfonds beteiligen. Allerdings konnte die Beteiligung die Hoffnungen auf eine ordentliche Rendite nicht erfüllen. Die Ausschüttungen blieben hinter den Erwartungen zurück. Nun dürfte der Tiefpunkt für die Anleger erreicht sein. Die Fondsgesellschaft ist insolvent. Das vorläufige Insolvenzverfahren über die FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG wurde am 3. März 2017 am Amtsgericht Hamburg eröffnet. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie nun hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage befürchten müssen.

Als Folge der weltweiten Finanzkrise 2008 sind auch zahlreiche Schiffsfonds in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Bei existierenden Überkapazitäten ging die Nachfrage zurück und die erforderlichen Charterraten konnten nicht mehr erreicht werden. Für viele Schiffsfonds stand am Ende dieser Entwicklung die Insolvenz und Anleger erlitten hohe finanzielle Verluste.

Allerdings sind die Anleger nicht schutzlos gestellt, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Denn in vielen Fällen haben die Anleger gute Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können. Ein häufiger Grund für Schadensersatzansprüche ist eine fehlerhafte Anlageberatung.

Anleger haben einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Dazu müssen in den Anlageberatungsgesprächen auch die Risiken einer Kapitalanlage verständlich und umfassend erläutert werden. Zu diesen Risiken zählen beispielsweise lange Laufzeiten, erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere auch die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen verschwiegen oder verharmlosend dargestellt. Teilweise wurden Schiffsfonds auch als sichere Geldanlage, die zur Altersvorsorge geeignet ist, dargestellt. Tatsächlich handelt es sich aber um spekulative Kapitalanlagen mit einer Reihe von Risiken. Deshalb sind Beteiligungen an Schiffsfonds gerade nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Anleger des FHH Fonds Nr. 40 können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, um ihre Forderungen durchzusetzen.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/fondshaus-hamburg-fhh-schiffsfonds.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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