Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Oktober 6, 2026

Geerbte Immobilie in Nürnberg verkaufen:

Immobilien
Oktober 6, 2026

Off Market Hotelimmobilien

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 6, 2026

Arbeitsunfälle in Deutschland weiter rückläufig

Tourismus, Reisen
Oktober 6, 2026

Nantes bei jedem Wetter entdecken

IT, NewMedia, Software
Oktober 6, 2026

Digitale Souveränität im Mittelstand

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 6, 2026

Grünes Licht für Stammzellen. Von der ersten Transplantation bis hin zu Anwendungen in der pädiatrischen Neurologie

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Oktober 6, 2026

Abschied vom Zinssparen: Anlegertag Berlin rückt Vorsorgereform und die ganze Breite der Geldanlage in den Fokus

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 6, 2026

Wenn die Angst vor dem Zahnarzt krank macht

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 6, 2026

Mathe ist überall – man muss nur hinsehen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 6, 2026

Jede vierte Rechnung zur ETF-Rente lässt die Inflation weg

IT, NewMedia, Software
Oktober 6, 2026

Vom Erstgespräch zur passenden Nachfass-E-Mail: Flow360.io automatisiert Messenachbereitung DSGVO-konform mit KI

Umwelt, Energie
Oktober 6, 2026

Neue eprimo Kampagne mit Deniz Aytekin setzt auf Fairplay beim Strom

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 6, 2026

Rechtzeitig vorsorgen, sicher entscheiden: Das neue Magazin „Verbraucher60plus“ ist da

IT, NewMedia, Software
Oktober 6, 2026

Paessler erweitert einheitliches IT- und OT-Monitoring: PRTG Multi-Platform Probe im Siemens Industrial Edge Marketplace

Testament: Wille des Erblassers muss eindeutig erkennbar sein

Testament: Wille des Erblassers muss eindeutig erkennbar sein

Testament: Wille des Erblassers muss eindeutig erkennbar sein

Ein Testament sollte immer so formuliert sein, dass der Wille des Erblassers eindeutig zu erkennen ist. Ansonsten kann es dazu kommen, dass das Testament nicht wirksam ist.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer ein Testament erstellt, genießt dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum. Neben einigen formalen Anforderungen sollte der Testierende aber unbedingt beachten, dass sein Wille klar und deutlich aus dem Testament hervorgeht. Ist der Testierwille nicht eindeutig erkennbar, kann dies dazu führen, dass das Testament nicht wirksam ist. Das zeigt auch ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg (Az.: 2 W 80/13).

In dem konkreten Fall hatte der Erblasser auf einem Fotoumschlag zwei Aufkleber aufgebracht. Auf dem ersten Aufkleber stand „V ist meine Haupterbin“, auf dem zweiten standen die Initialen des Erblassers und ein Datum. V beantragte nach dem Tod des Erblassers den Erbschein als Alleinerbin. Das zuständige Amtsgericht wies den Antrag zurück. Auch die Klage der Frau blieb vor dem OLG Hamburg erfolglos.

Das OLG entschied, dass der Erblasser kein wirksames Testament erstellt habe. Ein Testament müsse zwar nicht ausdrücklich auch so benannt werden und auch eine ungewöhnliche Gestaltung oder ungewöhnliches Schreibmaterial sprechen nicht automatisch gegen die Wirksamkeit des Testaments. In diesem Fall seien aber Zweifel am Testierwillen angebracht, so das OLG. Diese Zweifel wurden durch mehrere Punkte genährt. So sei nur ein Vorname genannt worden, was die Ermittlung des Erben erschwere. Außerdem wurde „V“ als Haupterbin bezeichnet. Dies ließe den Schluss zu, dass es noch weitere Erben geben solle, die aber nicht genannt wurden. Darüber hinaus fehlte auch eine entsprechende Überschrift, die erkennen ließ, dass es sich um die letztwilligen Verfügungen des Erblassers handeln sollte.

Das Testament sei schon deshalb nicht wirksam, da die handschriftliche Unterschrift des Erblassers fehlt, führte das OLG aus.

Testierende sollten bei einem Testament immer auf klare Formulierungen achten. Darüber hinaus muss es die eigenhändige Unterschrift sowie Ort und Datum tragen. Bei Fragen rund um das Testament und Erbvertrag können im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht/testament-erbvertrag.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 32 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert