Neuigkeiten Timeline

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Warum es immer mehr Menschen in die Arktis und Antarktis zieht von Nikolas Kitzki / CEO Ikarus Tours

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotelbetreiberwechsel mit der Hotel Investments AG

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 5, 2026

Warum kommt die nächste Robotik-Revolution aus der Biologie und nicht aus dem Code

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotel in Berlin zur Übernahme

Medien, Kommunikation
Juni 5, 2026

„Aus Fremden werden Freunde“ steigt in die Spiegel-Bestsellerliste ein

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

eventbook.com und eventlocations.com erneut als „Deutschlands Beste Online-Portale 2026“ ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

Frank Hoffmann Immobilien erweitert Standortnetz um neue Filiale in Pinneberg

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 5, 2026

Software-Neuheit: Wie Fertigung und Digital Twins zusammenwachsen

Umwelt, Energie
Juni 5, 2026

Neue Marktübersicht für digitale Tools der kommunalen Wärmewende veröffentlicht

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 5, 2026

NextMedia 360 und Vollblutconsulting kooperieren

IT, NewMedia, Software
Juni 5, 2026

Reply und das Europäische Institut für Onkologie (IEO) entwickeln spezialisierte KI-Sprachmodelle für die Krebsmedizin

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Wechsel an der Spitze: SHK-Großhändler REISSER setzt auf fünfte Generation

Sport, Events
Juni 5, 2026

WM schauen in den USA – aber richtig günstig

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 5, 2026

Überkreuz-Nierenspende: Neue Chancen für Betroffene

EuGH: Leiharbeit durch Mitglieder einer Schwesternschaft

EuGH: Leiharbeit durch Mitglieder einer Schwesternschaft

EuGH: Leiharbeit durch Mitglieder einer Schwesternschaft

Auch die Mitglieder einer Schwesternschaft können unter die Regelungen zur Leiharbeit fallen. Das hat der EuGH mit Urteil vom 17. November 2016 entschieden (Az.: C-216/15).

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Leiharbeitsrichtlinie kann unter Umständen auch Anwendung finden, wenn eine Schwesternschaft ihre Vereinsmitglieder Kliniken und Pflegeeinrichtungen überlässt. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Die Schwesternschaft verfolgt als eingetragener Verein zwar keinen Erwerbszweck. Ihre Mitglieder üben ihre Tätigkeit gegen monatliches Entgelt allerdings hauptberuflich aus, entweder bei der Schwesternschaft oder im Rahmen von Gestellungsverträgen in Kliniken und anderen Einrichtungen der Kranken- und Gesundheitspflege. Zudem erhalten die Mitglieder weitere Leistungen wie Urlaub oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Ein Vereinsmitglied der Schwesternschaft sollte auf Grundlage eines sog. Gestellungsvertrags zwischen einer Klinik und der Schwesternschaft im Pflegedienst des Krankenhauses eingesetzt werden, wobei die Klinik die Personalkosten übernimmt und eine Verwaltungspauschale zahlt. Dagegen erhob der Betriebsrat sein Veto. Denn die Überlassung der Frau sei nicht nur vorübergehend und verstoße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Klinik wandte ein, dass Mitglieder der Schwesternschaft nach nationalem Recht keine Arbeitnehmer seien, weil es keinen Arbeitsvertrag zwischen ihnen und der Schwesternschaft gebe.

Auch wenn die Mitglieder der Schwesternschaft nach deutschem Recht keine Arbeitnehmerinnen seien, spreche doch vieles dafür, dass sie Arbeitnehmer im Sinne der Leiharbeitsrichtlinie sind, so der EuGH. Denn die Mitglieder stellen ihre Arbeitsleistung zur Verfügung und enthalten dafür ein Entgelt. Aus zahlreichen Anhaltspunkten ergebe sich auch, dass die Vereinsmitglieder den gleichen Schutz wie Arbeitnehmer genießen. Es sei auch nicht relevant, ob die Schwesternschaft einen Erwerbszweck verfolge. Sie biete Dienstleistungen an und erhalte dafür im Gegenzug ein Entgelt. Daher sei davon auszugehen, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Leiharbeitsrichtlinie ausgeübt werde. Von daher geht der EuGH davon aus, dass auch hier die Leiharbeitsrichtlinie Anwendung findet. Die endgültige Entscheidung muss das Bundesarbeitsgericht treffen.

Arbeitnehmerüberlassung ist in vielen Betrieben und Branchen ein wichtiger Faktor. Im Arbeitsrecht erfahrene Rechtsanwälte können zum Thema Leiharbeit beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/arbeitnehmerueberlassung.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 11 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert