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Vermächtnis und Erbschaft

Vermächtnis und Erbschaft

Vermächtnis und Erbschaft

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html)
Ein Vermächtnis ist nicht mit einer Erbschaft zu verwechseln. Der Vermächtnisnehmer erhält zwar einen bestimmten Teil aus dem Nachlass, wird dadurch aber nicht zum Erben.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Vermächtnis und Erbschaft werden fälschlicherweise oft gleichgesetzt. Tatsächlich gibt es große Unterschiede zwischen einem Vermächtnis und einer Erbschaft und auch ganz unterschiedliche rechtliche Konsequenzen.

Um Erbe zu werden, muss der Erblasser kein Testament (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html)oder Erbvertrag erstellt haben. Ohne eine entsprechende letztwillige Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge. Ein Vermächtnis muss hingegen im Testament angeordnet werden. Damit nimmt der Erblasser einen bestimmten Teil aus dem Nachlass heraus und vermacht ihn an den Vermächtnisnehmer ohne diesen als Erben einzusetzen.

Anders als der oder die Erben tritt der Vermächtnisnehmer auch nicht die Rechtsnachfolge des Erblassers an, d.h. er haftet auch nicht für die Schulden oder Nachlassverbindlichkeiten des Erblassers. Vielmehr hat er gegenüber den Erben einen schuldrechtlichen Anspruch, der er von den Erben innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis einfordern muss. Die Erben wiederum sind verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen und die Gegenstände oder auch Geldbeträge dem Vermächtnisnehmer auszuhändigen. Pflichtteilsansprüche können durch ein Vermächtnis allerdings nicht außer Kraft gesetzt werden. Heißt: Unterschreitet der Erbteil aufgrund eines Vermächtnisses den Pflichtteil, hat der Erbe einen Pflichtteilergänzungsanspruch gegenüber dem Vermächtnisnehmer. Ebenso wie eine Erbschaft kann auch ein Vermächtnis ausgeschlagen werden.

Ein Vermächtnisnehmer kann auch gleichzeitig ein Erbe sein. Dann spricht man von einem sog. Vorausvermächtnis. Dabei wird dem Begünstigten zusätzlich zu seinem Erbteil noch etwas vermacht, ohne dass es auf den Erbteil angerechnet wird oder eine Ausgleichpflicht gegenüber anderen Erben besteht. Darüber hinaus gibt es noch weitere Sonderformen wie z.B. das Wahlvermächtnis, Gattungsvermächtnis, Zweckvermächtnis oder Quotenvermächtnis. Um Unklarheiten und spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollte ein Vermächtnis ebenso wie ein Testament immer möglichst genau formuliert sein.

Im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte können in allen Fragen rund um Testament, Erbvertrag und Vermächtnis beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html)

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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