Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Widerrufsjoker bei Immobiliendarlehen ab dem 11. Juni 2010

Widerrufsjoker bei Immobiliendarlehen ab dem 11. Juni 2010

Widerrufsjoker bei Immobiliendarlehen ab dem 11. Juni 2010

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html
Banken und Sparkassen haben auch nach dem 10. Juni 2010 noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Darlehensverträgen verwendet. In vielen Fällen können diese Darlehen noch widerrufen werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Vielfach wird vom Ende des Widerrufsjokers beim Widerruf von Darlehen gesprochen. Tatsächlich ist der Widerruf von Verbraucherdarlehen aber noch in vielen Fällen möglich. Lediglich Immobiliendarlehen, die zwischen November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, können nicht mehr widerrufen werden. Hier endete die Widerrufsfrist endgültig am 21. Juni 2016.

Bei jüngeren Darlehen besteht aber durchaus noch die Möglichkeit, den Widerrufsjoker zu ziehen. Denn auch nach dem 10. Juni 2010 haben die Banken und Sparkassen noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet, die dazu führen, dass die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde und der Widerruf immer noch möglich ist. Eine regelmäßige Fehlerquelle sind die sog. Pflichtangaben, die die Widerrufsbelehrungen seit Mitte 2010 enthalten müssen. Sind diese unvollständig oder werden unnötige Pflichtangaben gemacht, kann dies zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung führen. Das geht auch aus einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 2. Dezember 2015 hervor (Az.: 3 U 108/15).

In dem zu Grunde liegenden Fall hatten Verbraucher 2011 ein Immobiliendarlehen abgeschlossen und dieses einige Jahre später widerrufen. In der Widerrufsbelehrung hieß es u.a., dass die Widerrufsfrist erst beginnt, wenn der Darlehensnehmer alle Pflichtanhaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten habe. Als Pflichtangaben wurden u.a. Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrages und Angabe der für die Bank zuständigen Aufsichtsbehörde aufgeführt. Das OLG stellte fest, dass beide Angaben nicht zu den Pflichtangaben bei einem Immobilienkredit gehören und es auch unklar war, ob die Verbraucher diese Informationen überhaupt erhalten haben. Die Angaben seien für den Verbraucher irreführend, da er nicht erkennen könne, wann die Widerrufsfrist nun beginne. Daher sei die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt worden und der Widerruf wirksam erfolgt, so das OLG.

Durch die aktuelle Zinsentwicklung ist aus der Widerruf jüngerer Immobiliendarlehen finanziell interessant. Im Bankrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html) kompetente Rechtsanwälte können prüfen, ob die Voraussetzungen für den Widerruf vorliegen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 15 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert