Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juli 21, 2026

Die Online-Plattform Hausverwalter VZ startet am Markt

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Die Vision von König Mohammed VI. triumphiert in Freetown: Die gesamte ECOWAS schließt sich der Afrikanisch-Atlantischen Gaspipeline an

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

20 Jahre NAW Berlin: Zwei Jahrzehnte Ausbildung für den Ernstfall

Sport, Events
Juli 21, 2026

SoFi Stadium vereinheitlicht seine Sicherheitsprozesse mit Genetec

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 21, 2026

Ferrari Industrieventilatoren GmbH bietet ErP 2026-ready Ventilatorlösungen für die erweiterten EU-Anforderungen

Essen, Trinken
Juli 21, 2026

Rosenstein & Söhne Multi-Zerkleinerer & Fleischwolf 400 W

Handel, Dienstleistungen
Juli 21, 2026

ALEXA unterstützt Berlin Pride | CSD Berlin 2026

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

norisbank als beste Direktbank Deutschlands ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen

Kunst, Kultur
Juli 21, 2026

Musicals in deutschen Medien: Kein Raum für Kritik?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) richtig lesen – die wichtigsten Kennzahlen einfach erklärt

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Media Alert: IT-Risikomanagement im Mittelstand: Risiken erkennen, Ausfälle vermeiden

Mode, Trends, Lifestyle
Juli 21, 2026

Digitale Liebesangebote und ihre rechtlichen Grenzen

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

BBQ-Erlebnis Sansibar: BBQ-Tisch & Lagerfeuerplatz im Hotel Green Ocean Zanzibar

Nebentätigkeiten: was müssen Arbeitnehmer beachten? (Teil 2)

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Nebentätigkeiten: was müssen Arbeitnehmer beachten? (Teil 2)

Arbeitsrecht

Einige Arbeitnehmer haben den Wunsch, neben ihrem Hauptjob noch anderweitig tätig zu werden – entweder für einen anderen Arbeitgeber oder sogar selbständig. Was gilt es dabei zu beachten?

Nebentätigkeit trotz Verweigerung des Arbeitgebers: Grundsätzlich haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihre Nebentätigkeit genehmigt (s. Teil 1). Wenn der Arbeitgeber diese Genehmigung nun rechtswidrig verweigert, darf man als Arbeitnehmer die Nebentätigkeit trotzdem ausüben, ohne rechtliche Sanktionen befürchten zu müssen (BAG Beschluss v. 13.05.2015 – 2 ABR 38/14). Es empfiehlt sich aber, vorher gerichtlich klären zu lassen, dass die Verweigerung wirklich rechtswidrig war.

Begründete Verweigerung des Arbeitgebers: Durfte der Arbeitgeber seine Zustimmung zur Nebentätigkeit ausnahmsweise verweigern, droht dem Arbeitnehmer eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wenn er die Nebentätigkeit trotzdem ausübt. Hat man sich über ein Wettbewerbsverbot hinweggesetzt, können in extremen Fällen sogar Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers drohen.

Risiken für Arbeitnehmer: Im Arbeitsverhältnis spielen persönliche Faktoren eine deutlich größere Rolle als in vielen anderen Rechtsbeziehungen. Wie der Arbeitgeber auf den Wunsch, Nebentätigkeiten nachzugehen, reagiert, ist daher oftmals nur schwer vorherzusehen. Rechtlich mag er dagegen nichts unternehmen können, ihr Standing im Unternehmen könnte aber unter Umständen darunter leiden.

Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit: Damit Ihr Arbeitgeber in der Lage ist zu überprüfen, ob durch Ihre Nebentätigkeit betriebliche Belange beeinträchtigt werden, sollte Ihr Antrag im Mindestumfang folgende Angaben enthalten:

– Beschreibung der Nebentätigkeit
– Hinweis, dass es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt
– Ausübungsbeginn und ggf. -zeitraum
– Umfang und Verteilung der voraussichtlichen Wochenstunden

Was tun, wenn der Arbeitgeber zu Unrecht die Erlaubnis verweigert? Zum einen kann der Arbeitnehmer die Nebentätigkeit einfach durchführen. Wenn er sich bei der Beantwortung der Frage nach der Berechtigung allerdings irrt, kann dies zu einer Abmahnung und bei Fortsetzung zu einer (fristlosen) Kündigung führen. Sinnvoller ist es in der Regel, die Frage der Zulässigkeit der Nebentätigkeit zunächst (notfalls gerichtlich) klären zu lassen.

Stiftung Warentest: Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind die Autoren des Ratgebers „Arbeitsrecht“ der Stiftung Warentest.

14.7.2016

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 32 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert