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Testament auch bei kinderloser Ehe ratsam

Testament auch bei kinderloser Ehe ratsam

Testament auch bei kinderloser Ehe ratsam

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html
Auch wenn ein Ehepaar kinderlos bleibt, heißt das nicht, dass die Ehegatten automatisch zu Alleinerben werden. Das ist nur durch ein Testament oder einen Erbvertrag möglich.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auch bei einem kinderlosen Ehepaar wird der Ehegatte nach dem Tod des Partners nicht automatisch zum Alleinerben. Liegt kein Testament (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html)oder Erbvertrag vor, gilt auch in diesem Fall die gesetzliche Erbfolge. Hatte das Ehepaar keine Kinder, treten nach der gesetzlichen Erbfolge die Erben zweiter Ordnung in die Erbengemeinschaft ein, also zum Beispiel die Eltern des Verstorbenen. Dem Ehepartner stehen nur 75 Prozent des Erbes zu.

Auch wenn der Ehepartner des Erblassers den größten Teil erhält, können mit einer Erbengemeinschaft immer Schwierigkeiten verbunden sein. Besonders auch dann, wenn sich Immobilien im Nachlass befinden. Das kann zu einer finanziellen Belastung des hinterbliebenen Ehepartners führen. Wer dies ausschließen und den Ehepartner wirtschaftlich absichern möchte, sollte daher ein Testament bzw. einen Erbvertrag erstellen, in dem der Ehepartner unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pflichtteilsansprüche zum Alleinerben eingesetzt wird.

Ein Testament zur wirtschaftlichen Absicherung des Ehepartners bietet sich natürlich auch an, wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, die ebenfalls erbberechtigt sind. Beliebt ist dabei das Berliner Testament. In diesem Ehegattentestament setzen sich die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben und in der Regel die gemeinsamen Kinder als Schlusserben ein. Die Kinder erben also erst dann, wenn beide Elternteile verstorben sind. Allerdings haben sie die Möglichkeit, ihren Pflichtteil schon nach dem Tod des Erstversterbenden geltend zu machen. Daher empfiehlt es sich, eine sog. Pflichtteilsstrafklausel in das Testament aufzunehmen.

Wer sich entschließt, ein Testament zu errichten, sollte darauf achten, dass die letztwilligen Verfügungen möglichst genau formuliert sind, um erst gar keinen Interpretationsspielraum aufkommen zu lassen, der letztlich zum Streit unter den Erben führen kann. Im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte können in allen Fragen rund um Testament und Erbvertrag beraten.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
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Michael Rainer
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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