Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 22, 2026

Digitale Immobilienplattform erweitert Analyseangebot

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

NOVARION und TAROX vereinbaren strategische Partnerschaft für IT-Infrastruktur und Agentic AI

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Erben in der EU: Wohnsitz ist nicht zwangsläufig der gewöhnliche Aufenthaltsort

Erben in der EU: Wohnsitz ist nicht zwangsläufig der gewöhnliche Aufenthaltsort

Erben in der EU: Wohnsitz ist nicht zwangsläufig der gewöhnliche Aufenthaltsort

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html
Seit August 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung. Danach entscheidet der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers darüber, welches Erbrecht angewendet wird.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bei grenzüberschreitenden Erbangelegenheiten kann es strittig sein, welches nationale Erbrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html)angewendet wird. Die EU-Erbrechtsverordnung sollte Abhilfe schaffen. Demnach wird das Erbrecht des Staates angewendet, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte. Verbringt ein deutscher Rentner beispielsweise seinen Lebensabend auf Mallorca, wird bei seinem Nachlass spanisches Erbrecht angewendet.

Dass der letzte Wohnsitz nicht mit dem gewöhnlichen Aufenthaltsort gleichzusetzen ist, zeigt ein Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 26. April 2016 (Az.: 1 AR 8/16). In dem konkreten Fall hatte der Erblasser seinen ersten Wohnsitz bis zum Februar 2010 in Berlin. Anschließend zog er unweit der Grenze nach Polen. Von dort aus war er auch als Rentner noch als Bauunternehmer und -berater in seinem angestammten Bezirk in Berlin tätig. Die Wohnung in Polen hatte er in erster Linie aus Kostengründen; sein soziales Leben spielte sich überwiegend in Berlin ab. Nach seinem Tod im Februar 2016 hatte das Kammergericht zu entscheiden, ob ein polnisches oder deutsches Gericht für die Erbsache zuständig ist.

Der Senat entschied, dass das Gericht in Berlin zuständig sei. Nach der EU-Erbrechtsverordnung sei der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers entscheidend. Maßgeblich bei der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts sei der „Mittelpunkt des Lebensinteresses des Erblassers“. Dies erfordere eine Gesamtbeurteilung der Lebensumstände des Erblassers in den Jahren vor seinem Tod und im Zeitpunkt seines Todes unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen, insbesondere der Dauer und der Regelmäßigkeit des Aufenthalts des Erblassers im Zweitstaat. In konkreten Fall habe der Erblasser seinen Lebensmittelpunkt immer noch in Deutschland gehabt. Bei sog. Grenzpendlern soll es beim Herkunftsstaat als gewöhnlicher Aufenthalt bleiben, wenn dort der familiäre und soziale Schwerpunkt des Erblassers verblieb, so das Gericht.

Bei deutschen Erblassern mit gewöhnlichem Aufenthalt im EU-Ausland, kann das dortige nationale Erbrecht angewendet werden. Das muss nicht im Interesse des Erblassers sein. Im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte können beraten.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 25 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert