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Bundesverfassungsgericht: Sampling kann unter Umständen erlaubt sein

Bundesverfassungsgericht: Sampling kann unter Umständen erlaubt sein

Bundesverfassungsgericht: Sampling kann unter Umständen erlaubt sein

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/urheberrecht.html Das Bundesverfassungsgericht hatte die Frage zu bewerten, ob die Kunstfreiheit ggf. höher zu bewerten ist als das Urheberrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/urheberrecht.html). Mit Urteil vom 31. Mai stärkte es die Kunstfreiheit (Az. 1 BvR 1585/13).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Rechtsstreit über ein sog. Musiksampling schwelte bereits seit Jahren. Unter den Song einer Rapperin wurde eine etwa zwei Sekunden lange Sequenz als Endlosschleife aus dem Lied einer anderen Band gemischt. Diese sah dadurch ihr Urheberrecht an dem Stück verletzt und klagte sich durch die Instanzen. Der Bundesgerichtshof gab der Klage statt.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss der BGH demnächst aber erneut entscheiden. Das Verfassungsgericht sah nicht alle entscheidenden Aspekte ausreichend gewürdigt. Die Verfassungsrichter kamen zu der Auffassung, dass das sog. Sampling ein ganz wesentliches Stilelement der Musikrichtig Hip-Hop sei. Ohne dieses Element, sei diese Kunstform praktisch nicht denkbar. Im konkreten Fall sei durch das Sampling offensichtlich ein ganz neues eigenständiges Kunstwerk entstanden, so die Verfassungsrichter. Daher sei zu berücksichtigen, ob das Urheberrecht nicht hinter die Kunstfreiheit zurücktreten müsse, zumindest wenn der wirtschaftliche Schaden für den Urheberrechte-Inhaber nur als sehr gering zu bewerten sei. Unter diesen Gesichtspunkten und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss der BGH den Fall nun erneut prüfen. Damit geht der Streit künstlerische Freiheit gegen Urheberrecht in eine weitere Runde.

Kopien, Plagiate und Urheberrecht spielen u.a. in der Musikbranche eine große Rolle. Das Urheberrecht dient dazu, das geistige Eigentum in ideeller und materieller Hinsicht zu schützen. Anders als beim Marken- oder Patenrecht gibt es allerdings kein Register, in das sich das Urheberrecht eintragen lässt. Daher kann der Nachweis unter Umständen schwierig sein. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist auch zu berücksichtigen, dass das Urheberrecht ggf. hinter andere Rechte zurücktreten muss. Um Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen und auch um sich gegen diese zu schützen, kann ein im Urheberrecht kompetenter Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/urheberrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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