Neuigkeiten Timeline

Handel, Dienstleistungen
August 31, 2026

DBS Drahtbiege Solutions GmbH liefert individuelle Drahtbiegeteile für Garten-, Messe- und Fahrzeugbau

Tourismus, Reisen
August 31, 2026

Familienurlaub 2027 – Frühbucher-Boom und Budget-Tricks

Immobilien
August 31, 2026

Pflegeimmobilie verkaufen: Welche Faktoren den Verkaufspreis bestimmen

Freizeit, Buntes, Vermischtes
August 31, 2026

Dating-Apps verlieren ihren Reiz: Jetzt zeigt sich, welche Männer wirklich daten können

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 31, 2026

LYNX erweitert Marktzugang: Handel an den Börsen in Abu Dhabi und Dubai jetzt möglich

Umwelt, Energie
August 31, 2026

Zuverlässigkeit schafft Vertrauen: enviaM erneut vom F.A.Z. Institut ausgezeichnet

Bildung, Karriere, Schulungen
August 31, 2026

Praxisnaher Werkzeugkasten für Führung

Tourismus, Reisen
August 31, 2026

Novotels aus Köln, Düsseldorf, Aachen und Frankfurt sammelten Müll mit K.R.A.K.E. e. V.

Maschinenbau
August 31, 2026

Von High Mix bis zu extremen Bauteilformaten: FUJI zeigt auf der EFX die Bandbreite moderner SMT-Bestückung

Medien, Kommunikation
August 31, 2026

Die IMAGO-Analyse zur Fußball-WM 2026: Die größte Bildnachfrage entsteht schon weit vor dem Finale

Medizin, Gesundheit, Wellness
August 31, 2026

Der Ayurveda-Herbst beginnt nicht für jeden gleich

Tourismus, Reisen
August 31, 2026

Herbstwandern in Öfingen vom Rückzugsort Haus Mohnblume

Immobilien
August 31, 2026

Die perfekte Immobilienpräsentation: Ein umfassender Leitfaden für Schleswig-Holstein

Umwelt, Energie
August 31, 2026

GS Yuasa präsentiert SalesIQ auf der Automechanika Frankfurt 2026

OLG Koblenz: Irreführende Werbung bei Arzneimitteln

OLG Koblenz: Irreführende Werbung bei Arzneimitteln

OLG Koblenz: Irreführende Werbung bei Arzneimitteln

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html
Werbung für Arzneimittel ist unzulässig, wenn der Inhalt der Werbeaussage nicht auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Das geht aus einem Urteil des OLG Koblenz hervor (9 U 895/15).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit Urteil vom 27. Januar 2016 entschied das Oberlandesgericht Koblenz, dass Werbung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html)für Arzneimittel unzulässig ist, wenn der Inhalt der Werbeaussage nicht auf gesicherten wissenschaftlichen Kenntnissen beruht.

In dem konkreten Fall ging es um ein homöopathisches Arzneimittel, das als Präparat gegen „Entzündungen des Hals-Nasen-Rachenraums und der Nasennebenhöhlen“ zugelassen worden war. Beworben wurde das Mittel in einer Zeitschrift u.a. damit, dass es „schnell und effektiv“ sowohl bei akutem Schnupfen als auch bei chronischer Sinusitis hilft und „abschwellend, entzündungshemmend und regenerierend auf die Nasenschleimhaut“ wirkt. Ein zweites homöopathisches Arzneimittel, das als Präparat gegen „nervös bedingte Störungen wie Schlafstörungen und Unruhezustände“ zugelassen worden war, wurde u.a. damit beworben, dass es die Gelassenheit und Ruhe sowie die Selbstheilungskräfte fördere und das körperliche und seelische Gleichgewicht wiederherstelle.

Einer Klage auf Unterlassung dieser Werbeaussagen gab das OLG Koblenz weitgehend statt. Bei dem „Schnupfenmittel“ seien die Aussagen unzulässig, weil aus der Zulassung des Medikaments durch das Bundesamt für Arzneimittel die behauptete schnelle Wirkung des Präparats nicht hergeleitet werden könne; außerdem sei eine „regenerierende Wirkung des Produkts auf die Nasenschleimhaut“ vom Anwendungsgebiet der Zulassung nicht umfasst. Auch wissenschaftlich ließen sich diese Aussagen nicht zweifelsfrei belegen. Bei dem zweiten Präparat seien Aussagen wie die Förderung der Gelassenheit oder der Selbstheilungskräfte ebenfalls nicht von der Zulassung erfasst und könnten auch nicht zweifelsfrei wissenschaftlich belegt werden, so das OLG Koblenz.

Bei Werbung kann es immer wieder zu tatsächlichen oder nur vermeintlichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht kommen. Das gilt besonders im Bereich der Arzneimittel. Die Folge können z.B. Unterlassungsklagen oder Schadensersatzforderungen sein. Zur Abwehr von Forderungen und Durchsetzung von Ansprüchen sollte ein im Wettbewerbsrecht qualifizierter Rechtsanwalt aufgesucht werden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 35 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert