Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

Widerruf von Darlehen: Zinslast spürbar senken

Widerruf von Darlehen: Zinslast spürbar senken

Widerruf von Darlehen: Zinslast spürbar senken

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html
Jahrelang haben Banken und Sparkassen bei Verbraucherdarlehen reihenweise fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Ein großer Teil dieser Darlehen kann noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wurden die Verbraucher beim Abschluss ihrer Darlehensverträge von den Kreditinstituten fehlerhaft belehrt, ist die vertragliche, in der Regel 14-tägige, Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden. Viele dieser Verträge können auch heute noch widerrufen werden. Allerdings hat der Gesetzgeber diesem eigentlich unbegrenzten Widerrufsrecht nun Schranken gesetzt. Der Widerruf für zwischen 2002 und 2010 geschlossene Immobiliendarlehen ist nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich.

Verbraucher, die ihre Altverträge noch widerrufen möchten, sollten sich daher beeilen. Im Bankrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html)versierte Rechtsanwälte können zügig feststellen, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf gegeben sind.

Der Widerruf eines vor Jahren geschlossenen Darlehens bringt dem Verbraucher einige Vorteile. Durch den Widerruf kann er günstig umschulden und von dem derzeit anhaltend niedrigen Zinsniveau profitieren. Dadurch kann die Zinslast spürbar gesenkt werden. Anders als bei einer Kündigung des Kreditvertrags wird bei einem erfolgreichen Widerruf auch keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Im Gegenteil: Selbst wenn ein Darlehen unter Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts vorzeitig abgelöst wurde, kann die Vorfälligkeitsentschädigung durch einen erfolgreichen Widerruf zurückgeholt werden.

Voraussetzung für den Darlehenswiderruf ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Bank oder Sparkasse. Schon kleine inhaltliche Abweichungen oder bei der äußeren Gestaltung von der Musterbelehrung können nach gängiger Rechtsprechung dazu führen, dass der Verbraucher nicht ordnungsgemäß belehrt und die Widerrufsfrist deshalb nicht in Gang gesetzt wurde. In vielen Fällen entsprechen die Angaben zum Fristbeginn nicht dem Deutlichkeitsgebot und sind für den Verbraucher missverständlich. Durch die Abweichungen von der Musterbelehrung können sich die Kreditinstitute in der Regel nicht auf Vertrauensschutz berufen, da sie selbst erst die Situation des Widerrufs ermöglicht haben. Auch Argumenten wie Verwirkung oder rechtsmissbräuchlicher Ausübung des Widerrufsrechts haben diverse Gerichte schon den Boden entzogen. Daher stehen die Chancen in vielen Fällen gut, den Widerruf – auch außergerichtlich – durchzusetzen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 21 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert