Neuigkeiten Timeline

Wissenschaft, Forschung, Technik
September 3, 2026

Wagner Magnete ist Spezialist für High-End-Fertigung

Politik, Recht, Gesellschaft
September 3, 2026

„Tyrannei der Postmoderne“ – eine politische Zeitdiagnose

Tourismus, Reisen
September 3, 2026

250 km Wanderglück: Auf Texels Routen die Insel-Geschichte(n) entdecken

Umwelt, Energie
September 3, 2026

Energiedialog beim Solarcamp Altenberg

Immobilien
September 3, 2026

Entrümpelung in Bayern: Rümpel Bayern räumt auf

Maschinenbau
September 3, 2026

Spindelhubgetriebe von NOZAG künftig PFAS-frei

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 3, 2026

FREQUENTIS und DSNA nehmen neues Sprachkommunikationssystem im französischen Brest Area Control Centre in Betrieb

Sport, Events
September 3, 2026

Die schönsten Golfhotels für einen aktiv entspannten Urlaub

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 3, 2026

Winfried Wengenroth baut Partnernetzwerk von CITY IMMOBILIENMAKLER weiter aus

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 3, 2026

Kopfschmerzen: Richtig einordnen und Rechte im Job

IT, NewMedia, Software
September 3, 2026

KI-Agenten kommen in den Vertrieb: Aber automatisieren wir damit nur unsere Fehler?

Tourismus, Reisen
September 3, 2026

After-Hours-Kultur im Museum: National Gallery of Art in Washington, DC lädt zu kunstvollen Abenden ein

Sport, Events
September 3, 2026

Eichenbühl wird zum Gipfelsprint der Titeljäger

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 3, 2026

BeyondTrust auf der „Inc. 5000“-Liste der am schnellsten wachsenden Privatunternehmen 2026

Private Sicherheitsdienste: Was ist erlaubt?

ARAG Experten über Regeln von privaten Sicherheitsdiensten beim Eigentumsschutz.

Die Anzahl der Wohnungseinbrüche unterliegt saisonalen Schwankungen und anderen Faktoren. Derzeit wird mancherorts ein Anstieg an Wohnungseinbrüchen verzeichnet. Die Branche der privaten Sicherheitsdienste und Wachschützer boomt. Bürger werden zudem aktiv und nehmen den Schutz ihres Eigentums zunehmend selbst in die Hand. Was dabei zu beachten ist, sagen ARAG Experten.

Was darf ein Wachschutz und wo liegen die Grenzen?
Ob ehrenamtlich aktiver Rentner, der auf dem Fahrrad nachts durchs Viertel patroulliert oder professionelle Sicherheitsfirma – das Gewaltmonopol liegt bei der Polizei. Der Haken ist nach Auskunft der ARAG Experten jedoch eine juristische Grauzone durch Paragraph 127 der Strafprozessordnung, in der das sogenannte Jedermann-Festnahmerecht festgeschrieben ist. Danach kann jeder einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher vorläufig festnehmen. Man macht sich noch nicht einmal der Freiheitsberaubung strafbar, wenn sich das Festhalten des vermeintlichen Einbrechers als Irrtum erweist, man sich aber sicher war, eine Straftat beobachtet zu haben. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass aber weder private Schützer noch Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen behaupten dürfen, sie seien von der Polizei!

Auf frischer Tat ertappt – und jetzt?
Ist der Einbrecher auf frischer Tat ertappt und konnte erfolgreich festgehalten werden, muss er umgehend der Polizei übergeben werden. Doch die ARAG Experten warnen davor, selbst zu versuchen, Einbrecher zu stellen, da die meist jungen Täter körperlich stärker und in Zweikämpfen erfahrener sein könnten. Zwar dürfen Wachschützer legale Verteidigungsmittel wie etwa Reizgas und Gummiknüppel mit sich führen, aber diese dürfen ausschließlich zur Verteidigung eingesetzt werden. Wer dagegen verstößt und einem Einbrecher gegenüber Gewalt anwendet, muss mit einem Strafverfahren wegen Körperverletzung rechnen.

Gemeinsam für die Sicherheit
Ob unter der Bezeichnung Ordnungspartnerschaft, Sicherheitswacht oder freiwilliger Polizeidienst – bundesweit gibt es diverse Kooperationen, die ein gemeinsames Ziel haben: Das Eigentum zu schützen und Kriminellen das Handwerk zu legen. Und sofern sich diese Gruppierungen an rechtsstaatlichen Grundsätzen orientieren, können sie in der Tat dazu beitragen, Eigentum sicher zu machen – wie zahlreiche Beispiele in Deutschland beweisen.

Download des Textes:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.700 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,6 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 29 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert