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Gründe für die Anfechtung eines Testaments

Gründe für die Anfechtung eines Testaments

Gründe für die Anfechtung eines Testaments

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html

Über den Inhalt eines Testaments können Erben enttäuscht sein. Sie haben unter Umständen die Möglichkeit, das Testament anzufechten, wenn entsprechende Gründe vorliegen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein Testament kann für Streitigkeiten unter den Erben sorgen. Insbesondere dann, wenn gesetzliche Erben sich übergangen oder nicht ausreichend berücksichtigt fühlen. Liegen entsprechende Gründe vor, können sie das Testament anfechten. Nach einer erfolgreichen Anfechtung wird das Testament nichtig und es gilt die gesetzliche Erbfolge.

Allerdings muss nicht automatisch das gesamte Testament (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html)unwirksam sein. Einzelne Passagen müssen nicht zwangsläufig von der Nichtigkeit betroffen sein. In der Regel sind dies die Verfügungen, die der Erblasser völlig unabhängig von den nichtigen Erklärungen erlassen hat.

Ein Testament kann nur von anfechtungsberechtigten Personen angefochten werden. In der Regel sind das die gesetzlichen Erben, die Vorerben oder die Nacherben. Die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Anfechtungsgrunds gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Spätestens 30 Jahre nach Eintritt des Erbfalls ist die Anfechtung nicht mehr möglich.

Ein wichtiger Grund für die Testamentsanfechtung ist der Inhaltsirrtum. Das heißt, der Erblasser hat sich bei dem Inhalt der Verfügung geirrt oder wollte eine Verfügung mit diesem Inhalt überhaupt nicht abgeben und es ist anzunehmen, dass er bei Kenntnis der Sachlage eine derartige Erklärung auch nicht abgegeben hätte. Letztlich geht es darum, den tatsächlichen Willen des Erblassers zu bestimmen und umzusetzen. Weitere Gründe für die Testamentsanfechtung können der Erklärungsirrtum oder der Motivirrtum sein. Beim Erklärungsirrtum kann sich der Erblasser beispielsweise einfach verschrieben haben, beim Motivirrtum ist er von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Selbstverständlich kann ein Testament auch dann angefochten werden, wenn der Erblasser durch Drohungen zu den Verfügungen gezwungen wurde.

Erblasser sollten beim Verfassen des Testaments darauf achten, dass die Verfügungen klar und eindeutig formuliert sind und keine gesetzlichen Regelungen wie z.B. Pflichtteilsansprüche übersehen werden. Dadurch lassen sich spätere Streitigkeiten unter den Erben vermeiden. Im Erbrecht versierte Rechtsanwälte können in allen Fragen rund um das Testament oder Erbvertrag beraten.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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