Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Hamburg: Steht die Hafenwesterweiterung auf der Kippe?

Immobilien
Juli 21, 2026

Holger Ballwanz Immobilien sucht Handelsimmobilien und Nahversorger Immobilien zum Kauf in Deutschland

Handel, Dienstleistungen
Juli 21, 2026

Die Zukunftsrente aus der Erde – warum Rohstoffe, Demografie und Kaufkraft neu zusammengedacht werden müssen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Mit umsetzungsorientierter KI-Readiness zum nachhaltigen Erfolg

Immobilien
Juli 21, 2026

Die Online-Plattform Hausverwalter VZ startet am Markt

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Die Vision von König Mohammed VI. triumphiert in Freetown: Die gesamte ECOWAS schließt sich der Afrikanisch-Atlantischen Gaspipeline an

OLG Frankfurt: Keine Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehen

OLG Frankfurt: Keine Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehen

OLG Frankfurt: Keine Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehen

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html
Das Recht ein Darlehen zu widerrufen ist auch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags nicht verwirkt. Das geht aus einem Beschluss des OLG Frankfurt hervor (Az.: 23 U 24/15).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Um den Widerruf eines Darlehens (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html)abzuweisen, argumentieren Kreditinstitute häufig mit der Verwirkung des Widerrufsrechts, da es über Jahre hinweg nicht ausgeübt worden sei. Dieser Argumentation hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit Beschluss vom 2. September 2015 einen Riegel vorgeschoben.

Das OLG stellte klar, dass alleine der Zeitraum zwischen dem Erteilen der Widerrufsbelehrung und dem Widerruf des Darlehens nicht zur Verwirkung des Widerrufsrechts führe. Vielmehr habe Bank durch die Verwendung einer falschen Widerrufsbelehrung erst die Situation herbeigeführt, die zum Widerruf führe. Insofern könne sie keine vorrangige Schutzwürdigkeit für sich beanspruchen, nachdem sie es selbst versäumt hat, den Verbraucher ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten zu belehren.

In dem konkreten Fall hatte der Verbraucher einen Darlehensvertrag aus dem Jahr 2006 im Juli 2014 widerrufen, da die Bank ihn nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt habe und dadurch die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde. So seien die Angaben zum Fristbeginn nicht eindeutig. Außerdem habe die Bank in Abweichung von der Musterbelehrung unter der Überschrift „Hinweis auf zu leistenden Wertersatz im Falle des Widerrufs des Darlehens und Zustimmung zur Auszahlung des Darlehens vor Ablauf der Widerrufsfrist“ weitere Belehrungen bezüglich des Widerrufs erteilt.

Dies sei ein unnötiges „Zuviel“ an Belehrung, das für eine unnötige Verwirrung beim Verbraucher sorge und deshalb eine fehlerhafte Abweichung von der Musterbelehrung sei, so das OLG. Auch seien die Belehrungen zum Fristbeginn nicht eindeutig, so dass der Widerruf wirksam erfolgt sei.

Bei vielen zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen haben die Banken und Sparkassen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Dadurch ist in den meisten Fällen der Widerruf des Darlehens auch heute noch möglich. Allerdings sollten die Verbraucher nicht mehr lange mit dem Widerruf warten. Denn am 21. Juni 2016 erlischt das Widerrufsrecht für Altverträge.

Ob die Voraussetzungen für einen Widerruf vorliegen, kann ein im Bankrecht kompetenter Rechtsanwalt prüfen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 18 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert