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Vorteile und Nachteile beim Berliner Testament

Vorteile und Nachteile beim Berliner Testament

Vorteile und Nachteile beim Berliner Testament

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html
In einem Berliner Testament setzen sich Ehepaare gegenseitig als Alleinerbe ein. Dadurch ist der überlebende Ehepartner wirtschaftlich abgesichert. Die Kinder werden meist als Schlusserben eingesetzt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach der gesetzlichen Erbfolge erben nach dem Tod eines Ehepartners der überlebende Ehepartner und die Kinder. Mit einem Berliner Testament (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html) kann die Erbfolge umgangen werden und die Eheleute setzen sich gegenseitig zum Alleinerben ein. Dadurch ist der überlebende Ehepartner wirtschaftlich abgesichert. Die Kinder werden in der Regel als Schlusserben eingesetzt und erben nach dem Tod des zweiten Elternteils.

Allerdings kann das Berliner Testament auch zu Schwierigkeiten und Erbstreitigkeiten in der Familie führen. Denn durch die gegenseitige Einsetzung der Ehepartner zum Alleinerben werden die gemeinsamen Kinder nach dem ersten Erbfall enterbt. Erst nach dem Tod des überlebenden Elternteils werden sie zu Erben. Allerdings können die Kinder auch bei einem Berliner Testament ihren Anspruch auf den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtteil geltend machen, der dann vom überlebenden Ehepartner ausgezahlt werden müsste. Daher kann es ratsam sein, eine sog. Pflichtteilsstrafklausel in das Testament aufzunehmen. In dieser Klausel kann z.B. formuliert werden, dass das Kind auch nach dem zweiten Erbfall nur noch seinen Pflichtteil erhalten soll. Alternativ kann auch ein Vermächtnis zu Gunsten der Kinder ausgesetzt werden. Dies ist dann in der Regel niedriger als der Pflichtteil und setzt den überlebenden Ehepartner einer geringeren finanziellen Belastung aus.

Nachteilig kann sich auch die Bindungswirkung des Berliner Testaments auswirken. Ist ein Ehepartner verstorben, lassen sich die gemeinsam getroffenen Verfügungen nur noch schwer wieder ändern. Entsprechende Regelungen, die den überlebenden Ehepartner von der Bindungswirkung zumindest teilweise befreien, können in das Testament aufgenommen werden.

Darüber hinaus sollten auch die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer beim Berliner Testament beachtet werden. Wird der Freibetrag des Ehepartners von derzeit 500.000 Euro im Erbfall überschritten, wird Erbschaftssteuer fällig, da die Freibeträge der Kinder dann nicht genutzt werden können.

Beim Verfassen eines Testaments, Berliner Testaments oder Erbvertrags können im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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