Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 5, 2026

Neue Website familienrecht-wien.at gelauncht

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 5, 2026

DEUTSCHE FINANCE Group: DF Deutsche Finance Fund 20 in Liquidation – Ihre Rechte als Anleger

Allgemein
Oktober 5, 2026

Gute Arbeit verdient Sichtbarkeit: Firmenklick.de bringt Unternehmen ins Blickfeld

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Oktober 5, 2026

Vier Jahreszeiten, 26 Schätze: Wildcat verwandelt den Adventskalender 2026 in eine zeitlose Schmuckschatulle

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 5, 2026

NENNA.AI auf der „AI Everything 2026“ in Abu Dhabi

Immobilien
Oktober 5, 2026

Mehr Cash, weniger Stress: Oliver Fischer begeistert 650 Zuschauer auf der Cash Conference in Magdeburg

Tourismus, Reisen
Oktober 5, 2026

Lonely Planet kürt Maryland als Top-Reiseziel für 2027

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 5, 2026

Salbutamol Aldo-Union bleibt auf allen Handelsstufen abgabefähig

Auto, Verkehr
Oktober 5, 2026

BBM-Jobbörse bringt Fachkräfte und Unternehmen zusammen

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 5, 2026

PNOG: Was müssen Pflegeunternehmen in diesem Jahr umsetzen?

Handel, Dienstleistungen
Oktober 5, 2026

Alina Loheider von Focus on good Fotografie nun auch in Osnabrück

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 5, 2026

Inverses Headhunting: Vier Erfolgsfaktoren für mehr Wirkung

Logistik, Transport
Oktober 5, 2026

Versandzentrum von Hermes Fulfilment in Sonnefeld nach dem Global Organic Textile Standard (GOTS) zertifiziert

Tourismus, Reisen
Oktober 5, 2026

Festivalreisen 2027: Mit IKARUS TOURS zur Ardh Kumbh Mela in Indien und zu Kulturfesten in Westafrika

100 %-ige Mietminderung bei Schimmelbefall

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin zur Möglichkeit einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter und einer bis zu 100 %-igen Mietminderung wegen Schimmel in der Wohnung.

100 %-ige Mietminderung bei Schimmelbefall

Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Bei gesundheitsschädigendem Schimmel und anderen toxischen Stoffen in der Raumluft stehen dem Mieter umfassende Rechte zu. Das Amtsgericht Charlottenburg wies eine Klage des Vermieters auf Nachzahlung von rückständigen – wegen Mietminderung nicht gezahlten – Mietzinsen in einem Urteil vom 9.7.2007, Aktenzeichen: 203 C 607/06, ab. Folgender Fall lag dem zugrunde:

Über Jahre litt eine Familie unter Schimmelsporen in der Wohnung. Die Kinder mussten wegen Gesundheitsschäden an der Lunge notärztlich behandelt werden. Mehrere Familienmitglieder mussten wegen des Schimmels wiederholt in ärztliche Behandlung. Die Mieter waren der Auffassung, die Miete sei durch die Gesundheitsgefährdung der Schimmelsporen gemindert. Sie behielten einen Teil des bei Vertragsanschluss vereinbarten Mietzinses ein. Schließlich kündigten die Mieter das Mietverhältnis fristlos wegen der Gesundheitsgefahren. Der Vermieter wollte die seiner Meinung nach rückständige Miete einklagen – und verlor.

Das Amtsgericht Charlottenburg gab den Mietern Recht, weil die Miete gemindert war – zum Teil um 100 %. Die Mieter hatten durch ein Raumluftgutachten nachgewiesen, dass bestimmte gesundheitsschädliche Schimmelsporen (Fusarium sp. und Aspergillus restrictus) in einem Zimmer der Wohnung in auffälliger Menge existierten. Die Mieter legten auch eine Reihe von ärztlichen Gutachten vor, nach denen sich ein Zusammenhang zwischen der Schimmelsporenkonzentration und diversen, zum Teil schweren Erkrankungen der Bewohner belegen ließ.

Das Urteil zeigt, dass sehr weitreichende Rechte des Mieters bei Schimmel durchsetzbar sind. Entscheidend ist, dass der Mieter vor Gericht beweisen kann, dass die Schimmelsporen giftig sind und dass deshalb Bewohner der Wohnung erkrankt sind. Um vor Gericht Minderungsquoten von 80-100 % durchzusetzen und um gerichtsfest fristlos zu kündigen, ist daher dazu zu raten, dass der Mieter dies vorher durch ein Privatgutachten und unmissverständliche ärztliche Atteste oder Gutachten belegen kann.

Fachanwaltstipp Mieter: Falls Sie erhebliche Minderungsansprüche gegen den Vermieter wegen Schimmel in der Wohnung durchsetzen wollen, ist es in den allermeisten Fällen erforderlich, dass Sie ein Gutachten eines vereidigten Raumluftgutachters einholen. Erkundigen Sie sich bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) nach Gutachterlisten. Die ärztlichen Atteste müssen einen deutlichen Zusammenhang zwischen den Schimmelsporen und den Erkrankungen herstellen. Vor einer fristlosen Kündigung sollten Sie in jedem Fall den Rat eines Fachmanns einholen. Auch bevor Sie die Mietzahlungen eigenmächtig kürzen, sollten Sie Ihre Ansprüche lieber prüfen lassen. Achtung: Sollten Sie die Miete eigenmächtig kürzen, ohne dass ein Zusammenhang zwischen Schimmelsporen und Ihrer Erkrankung nachgewiesen werden kann, riskieren Sie die Kündigung wegen Zahlungsverzugs.

Fachanwaltstipp Vermieter: Sollte es giftige Stoffe in der Wohnung geben, müssen Sie den Mangel sofort beseitigen. Sollte Ihrer Meinung nach der Vorwurf nicht stimmen, empfiehlt es sich, so schnell wie möglich ein eigenes Gegengutachten erstellen zu lassen. Spätestens im Gerichtsverfahren müssen Sie einen vom Mieter substantiell dargelegten Zusammenhang zwischen giftigem Schimmel und einer Erkrankung entkräften können, falls Sie den Prozess nicht verlieren wollen.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck

07.10.2011

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstraße)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
anwalt-marketing@web.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 40 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert